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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ey
15.05.2005, 12:48 Uhr

Erste-Hilfe-Kurs

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage bezüglich des erste hilfekurses.Ich habe mit 16 bereits den 125-er Fürerschein gemacht und damals schon den Erste-Hilfe-Kurs gemacht.Allerdings heißt es, dass ich den Kurs jetzt mit 18 für den Auto Führerschein nochmal machen muss. Warum???
Da ich doch bereits einen Führerschein habe, wissen die Leute vom Amt doch, dass ich an dem Kurs schonmalteilgenommen habe.Oder habe ich da was falsch verstanden und ich muss es nicht nochmal machen. Danke für jede Antwort

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
15.05.2005, 13:34 Uhr

zu: Erste-Hilfe-Kurs

Falls du den Kurs für die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen meinst: Nein, das musst du nicht nochmal machen, das reicht einmal.

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sim
15.05.2005, 16:25 Uhr

zu: Erste-Hilfe-Kurs

Für eine Ameldung zu einem Führerschein (wie ja bei dir der Fall, willst ja einen neue Klasse machen) gilt der Sofortmaßnahmen Kurs aber glaube ich nur 2 Jahre. Will man nach den 2 Jahren einen neuen Schein machen, muß man soweit ich weiß auch den Kurs nochmal machen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben