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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
26.06.2017, 07:15 Uhr

Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Hallo ,

laut http://e-bikes-testsieger.de/e-bike-motoren-test/ gibt es ja immer mehr E-Bikes auf den Straßen. Ich habe gelesen, dass die normale zulässige Geschwindigkeit von Fahrrädern übertroffen wird. Ein Berater meinte, dass sie eigentlich ein Nummernschild haben müssten. Was passiert, wenn ich eine Kontrolle komme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
13.12.2017, 13:37 Uhr

zu: Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Das mit dem Nummernschild stimmt meiner Meinung nach nicht, aber man sollte bei dem Befahren von Radwegen vorsichtig sein. Innerorts darf man glaube ich keine Radwege mit einem E-Bike nutzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung