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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
26.06.2017, 07:15 Uhr

Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Hallo ,

laut http://e-bikes-testsieger.de/e-bike-motoren-test/ gibt es ja immer mehr E-Bikes auf den Straßen. Ich habe gelesen, dass die normale zulässige Geschwindigkeit von Fahrrädern übertroffen wird. Ein Berater meinte, dass sie eigentlich ein Nummernschild haben müssten. Was passiert, wenn ich eine Kontrolle komme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
13.12.2017, 13:37 Uhr

zu: Ebikes gar nicht zugelassen für Straßenverkehr?

Das mit dem Nummernschild stimmt meiner Meinung nach nicht, aber man sollte bei dem Befahren von Radwegen vorsichtig sein. Innerorts darf man glaube ich keine Radwege mit einem E-Bike nutzen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren