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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern balanceistisch
26.05.2017, 20:00 Uhr

Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Mal eine Frage: Ist dies, was im Video zu sehen ist, erlaubt? Ich bin der Meinung, das geht schon aus Datenschutzgründen nicht. Aber ich kann mich aber täuschen. Trotzdem wurde ich mich verweigern, dies was die Personen im Video mit sich machen lassen, mitzumachen.

https://www.youtube.com/watch?v=PvbKLiSS81Y

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.05.2017, 10:00 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Ja, das ist erlaubt. Du kannst dich verweigern. Die Folgen musst du dir dann aber auch gefallen lassen. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern KunzeHohenthann
05.06.2017, 15:01 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Ist immer schwierig, wenn man sich rechtlich nicht exakt auskennt. Da kann man manchmal richtig auf den Deckel bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChristianNeumann
14.06.2017, 07:57 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

wozu sich damit anlegen das kann blöd ausgehen bis hin dass sie einen in die Psychiatrie stecken und mit Psychopharmaka vollpacken! Da hat man dann auch nichts davon

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RalfMayer
18.06.2017, 18:26 Uhr

zu: Wie verweiger ich eine übertriebene Verkehrskontrolle?

Verweigern kannst du nur solche Sachen, wie Drogentests..
Allerdings nur wenn vor Ort einer schon gemacht wurde, dann dürfen die keinen zweiten Test mit dir durchführen, sie müssten dich dann mit auf die Wache nehmen, und das nur mit einem begründeten Verdacht (Dieser ist allerdings schneller aus den Haaren herbeigezogen wie gedacht).
Also wenn du nichts zu verbergen hast, mach es einfach mit. Aber behalte trotzdem deine rebellische Ader. Wir dürfen uns nicht alle wortlos unterwerfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben