Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
18.11.2016, 10:59 Uhr

Gefährliche Körperverletzung durch Pkw

Stimmt es, dass es einem als gefährliche Körperverletzung ausgelegt werden kann, wenn man einen anderen mit dem Auto anfährt? ich frage nicht wegen mir selber, falls jetzt hier ne Welle an Beschimpfungen ausgesprochen werden sollte. Hab das aber hier http://www.koerperverletzung.com/gefaehrliche-koerperverletzung/ gelesen und frage mich, worauf es da ankommt. kann jawohl nicht jeder versehentliche unfall als gefährliche kv gelten. dachte, das sei auch eher als fahrläüssige kv zu qualifizieren... naja, wer davon ahnung hat, kann sich gerne äußern :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.11.2016, 12:15 Uhr

zu: Gefährliche Körperverletzung durch Pkw

In der Definition zur "gef KV" werden u. a. gefährliche Gegenstände genannt.

Nach ständiger Rechtsprechnug ist ein fahrendes Kraftfahrzeug immer ein gefährlicher Gegenstand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
18.11.2016, 16:08 Uhr

zu: Gefährliche Körperverletzung durch Pkw

Wenn du dein Fahrzeug absichtlich als Waffe benutzt, ist das korrekt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.11.2016, 18:42 Uhr

zu: Gefährliche Körperverletzung durch Pkw

Falsch, Schlaumeier! Dann, mit Absicht und Waffe, sind wir bereits im Bereich (versuchter) Totschlag, evtl. auch Mord.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Floor
23.11.2016, 12:03 Uhr

zu: Gefährliche Körperverletzung durch Pkw

Ich denke auch, dass ein Personenschaden, der mit einem Pkw verursacht wurde, als Gefährliche Körperverletzung geahndet werden würde. Aber vielleicht gibt es hier einen Experten, der sich gut in Rechtsfragen auskennt?!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege