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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern einfachich2015
11.03.2015, 16:56 Uhr

Geschwindigkeit nach Ortsschild

Hallo,

erst einmal: Tolles Forum. Bisher war ich nur mitleser, jetzt muss ich selber mal etwas fragen.

Wenn ich innerorts eine Hauptstraße mit dem Namen Heinstr. entlang fahre und es ein Schild 30KM/h gibt, fahre ich 30km/h. So weit so gut.

Nun kommt ein neuer Ort (der direkt an dem Ort angrenzt, Ortsschild (310) steht da. Und die Straße hat auch einen neuen Namen. Wieviel km/h darf ich dann fahren?

Hintergrund:
Ich wurde nach dem Ortsschild geblitzt, da ich gelernt habe, das Ortsschild heißt, das man 50km/h fahren darf. Also dachte ich mir: Neuer Ort, neue Straße, also beschleunige ich auf 50... und zack hat es geblitzt (mobil). Mein Einspruch an den Landkreis wurde abgelehnt, mit folgenden Begründungen:

Wir haben ihren Einspruch geprüft.... - Ein Ortsschild hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung von unter 50km/h auf, ein Ortsschild verringert höhere Geschwindigkeiten auf max. 50km/h aber nicht umgekehrt. -

Sie haben jetzt die Möglichkeit das Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ zu bezahlen oder wir werden gegen sie ein Bußgeldverfahren eröffnen. Dabei können sie mit einem deutlich höherem Betrag rechnen.

Jetzt wieder zu mir :) Ist das so korrekt? Ich finde wirklich nirgends einen Paragraphen oder sonst etwas dazu, das die Aussage der Stadt untermauern würde. Wäre das 30km/h Schild am Ortsschild gestanden, wäre ich ja weiter 30 gefahren. So habe ich aber natürlich beschleunigt. Ich weiß es sind nur 15€.... nur wenn das 1000ende von Leuten denken die da geblitzt.. hat der Landkreis auch viel verdient.. durch illegales blitzen.

Vielen Dank für Tips oder noch besser Links wo ich mich einlesen kann. Es gibt hier inzwischen allein von mir entdeckte 3 Stellen, wo sie genau mit der Methode mobil im Wechsel blitzen.

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
12.03.2015, 14:42 Uhr

zu: Geschwindigkeit nach Ortsschild

StVO zur Ortstafel:
"Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften."

Das lässt sich m.E. nur so interpretieren, dass ab Ortstafel die normalen Vorschriften gelten und nicht abweichende Regelungen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
12.03.2015, 15:08 Uhr

zu: Geschwindigkeit nach Ortsschild

Wenn innerhalb einer Tempo-30-Zone eine Ortstafel steht, an der zwei Orte ineinander übergehen, dann gilt lt. herrschender Meinung weiterhin Tempo 30. Wenn aber vorher 30 als Streckenverbot galt, dann gilt ab Ortstafel 50.

Die Begründung der Behörde ist so nicht richtig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben