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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
21.09.2014, 18:56 Uhr

Baustelle falsch Gekenzeichnet

Hallo ich habe eine Frage

Ich wäre fast zweimal in einer aufgefrästen strase rein gefahren einmal fehlte das schild un beim zweitenmal war das schild direkt in der aufgefrästen fahrbann aufgestelt
auserdem wurde das achtung bodenschwelle schild aufgestelt eigentlich sollte ein schild achtung baustelle aufgestellt sein wer haftet bei einem unfall oder wenn das fahrzeug dadurch beschädigt wird

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
27.09.2014, 07:41 Uhr

zu: Baustelle falsch Gekenzeichnet

Hallo,

in über 99% solcher Fälle zahlt der Fahrer für Unfallschäden und Beschädigungen.

Die Regeln hierzu sind ganz einfach:

Der Fahrer darf nur so schnell fahen, das er innerhalb des Sichtbereichs anhalten kann. Und zwar 24 Stunden am Tag, also bei Tageslicht und bei Dunkelheit.

und

Vor Gefahren, die man sehen kann, muss nicht gewarnt werden.

Eine fehlerhafte oder fehlenden Beschilderung führt also nicht dazu, das der Fahrer seine Beschädigungen erstattet bekommt.

Dazu muss er belegen, das der Unfall jedem Autofahrer passiert wäre, der mit der erforderlichen Sorgfalt unterwegs wäre.

Wenn hunderte Autofahrer die Baustelle problemlos passieren und nur ihm ein Unfall passiert ist das in der Regel nicht möglich.

Selbst wenn der Fahrer beweisen kann, das der Unfall bei korrekter Beschilderung nicht geschehen wäre und er seine eigenen Sorgfaltspflichten erfüllt hat bleibt noch zu klären, ob eine ursprünglich korrekte oder zumindest ausreichende Beschilderung eventuell später durch unbekannte Dritte geändert / entfernt wurde. Die Schilderverantwortlichen müssen niemanden abstellen, der 24 Stunden / Tag kontrolliert, ob sich jemand an der Beschilderung zu schaffen macht.

In erster Linie ist also jeder Fahrer selbst dafür verantwortlich, das er sein Fahrzeug heil wieder nach Hause bringt.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern juice20
21.10.2014, 12:31 Uhr

zu: Baustelle falsch Gekenzeichnet

MrMurphy hat alles dazu gesagt. Leider kann man sich da nichts erstatten lassen. Aber überleg auch mal ob nicht du auch ein wenig nachlässig warst...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- sich besonders weit rechts einordnen

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften