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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pakko84
02.10.2012, 17:26 Uhr

Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage hinsichtlich Baustellen, durch welche eine zweispurige Fahrbahn einspurig wird. Mir ist klar, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass sich die Autofahrer erst kurz vor der Baustelle einfädeln sollen. Aber ist es auch vorgesehen auch aktiv von der weitergehenden Spur auf die "Baustellenspur" zu wechseln, wenn diese kaum genutzt wird?

Hintergrund: Bei uns gibt es eine Baustelle und nahezu keiner nutzt die nicht weitergehende Spur. Stattdessen bildet sich auf der weiterführenden Spur ein unendlicher Stau. Darf und soll ich nun wenn ich von der "Baustellenspur" komme und sehe, dass die andere Spur nicht genutzt wird, auf diese wechseln und bis zur Baustelle und am Stau vorbeifahren?

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02.10.2012, 17:33 Uhr

zu: Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Wer überholt, der darf den Überholten nicht behindern. Da das in so einer Situation unvermeidbarr ist, ist m.E. auch das Überholen verboten. Durch unnötige Spurwechsel wird der Verkehrsfluss zudem gebremst und es stauen sich dadurch noch mehr Fahrzeuge.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

Vorfahrtstraße

Kraftfahrstraße

Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung