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elina88
03.05.2012, 12:37 Uhr
Unfall auf dem Parkplatz
hallo,
ich hatte vor ca. 2 wochen einen Unfall auf einem Aldi Parkplatz.
Ich war auf dem weg zur Arbeit, fuhr auf den Parkplatz mit ca 10km/h bog links ab weil ich in eine Parkbucht einparken wollte, sehe nur noch von recht wie ein BMW , der in der Parkbucht gegenüber stand, plötzlich Rückwärts fährt und mir dabei in den rechten Kotflügerl fährt. Vor ihm stand ein Fahrzeug so dass er mich nicht wirklich sehen konnte, ich habe du den anderen Fahrzeugen ca 1,5m abstand gehalten als ich auf den Parkplatz gefahren bin. Nachdem ist er auch gleich ausgestiegen, hat die schuld eingesehen wollte jedoch keine Polizei!! Jedenfalls haben wir vor Ort den Unfallbericht ausgefüllt usw... jetzt Bekomm ich von der Versicherung bescheid es steht Aussage gegen Aussage... wer hat hier nun die Schuld?
Ich habe ihn wirklich nur noch von rechts gesehen wie er Rückwärts angerollt kam.
Die von der Versicherung meinten dass es zu einer Haftplicht teilung kommen kann.
Bitte um Antwort.
Hinniwilli
03.05.2012, 22:56 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Nach Deiner Schilderung hat der Unfallgegner eindeutig Schuld, zumal er beim Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer ausschließen muss und sich ggf. einweisen lassen muss, wenn er nicht ausreichend sehen kann.
Wie lautet die "Version" der Gegenseite?
Ich empfehle die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da Dich anscheinend die Gegenseite über den Tisch ziehen will. Die Kosten des Anwalts muss auch die Gegenseite tragen, wenn - so wie es aussieht - das Alleinverschulden bei ihr liegt.
elina88
17.05.2012, 13:40 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
hallo,
habe gestern post von der versicherung bekommen. in dem brief steht ... da man die schuld keinem zuweisen kann kommt es zu einer haftpflichtteilung...
er hatte in seinem unfallbericht angegeben dass ich zu schnell auf den parkplatz gefahren bin und er mich so schnell nicht sehen konnte...
mein gutachter hat aber im Gutachten reingeschrieben dass der schaden mit dem von mir beschriebenen Unfallhergang übereinstimmt. Nun verstehe ich das Problem der Versicherung nicht warum die dem Unfallgegner die Schuld nicht zuweisen können... nur weil dises A..... nich nach hinten gucken kann wenn der rückwärts rausfährt
Nun weiss ich nicht wie ich vorgehen soll.Kann ich einen Widerspruch erheben ohne einen anwalt einzuschalten?
elina88
17.05.2012, 13:41 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
in dem unfallbericht den wir zusammen ausgefüllt hatten habe ich das so beschrieben wie hier!!! irgendwie ist doch alles nicht fair...
Peg
18.05.2012, 07:11 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Ich würde mich auf §9 Absatz5 der StVO berufen:
»(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.«
Wenn dann durch das Gutachten nicht nur der Unfallhergang als solcher bestätigt wurde, sondern auch die von dir angegebene Geschwindigkeit, sollte es jedem Anwalt kein Problem darstellen, dich da rauszuholen.
Deine Anwaltskosten würde am Ende der Unfallgegner (bzw seine Versicherung) zu zahlen haben.
elina88
18.05.2012, 19:24 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
das problem ist es kann niemand bezeugen dass ich in schrittgeschwindigkeit gefahren bin... muss ich den anwalt vorher selber bezahlenß
Peg
18.05.2012, 19:35 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Warten wir ab, bis sich @durban meldet.
Der kennt sich da aus.
Hinniwilli
19.05.2012, 14:48 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Nach Anscheinsbeweis hat die Gegenseite Schuld. Die Beweispflicht dafür, dass es anders ist, liegt bei ihm.
Sprich erst mal mit Deiner Versicherung. Die sind auch dafür zuständig, ungerechtfertigte Forderungen zurückzuweisen.
Haye88
13.05.2014, 10:05 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Egal wo, wie und wann du einen unfall baust. Egal ob du schuld bist oder nicht. Rufe immer die Polizei. Die kann das besser regeln und für die Versicherung ist dies so auch von Vorteil.
Fahrmeister
15.06.2014, 17:25 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Auf einem Parkplatz gilt die Ruechsichtnahme allen Verkehrsteilnehmern gegenueber.Deshalb wendet man hier den 1 der STVO an.Es gilt hier ueberwiegend das Parken und deren Anwendung.Hier sind alle gleich Berechtigt und das Verhalten darauf einzustellen.
Fahrmeister
19.06.2014, 20:24 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Ein Unfall auf einem Parkplatz bedeutet, dass man hier mit besonderer Ruechsicht sein Verhalten einzustellen hat.Der Paragraph 1der Stvo wird hiet angewendet.Hier findet das Parken statt und dessenVerhaltensweise, daher die gegenseitige Ruecksichtnahme im Fahren und gegenueber Fussgaenger.Von Schrittgeschwindigkeit ist nicht die Rede, es handelt sich
nicht um eine Verkehrsberuhigte Zone.
Fahrmeister
19.06.2014, 20:39 Uhr
zu: Unfall auf dem Parkplatz
Die Haftung regelt, wer fuer den enstandenen Schaden aufkommen muss.Da es sich um eine privatrechtliche Angelenheit handelt, gehen Versicherungen dazu ueber ein Interssenausgleich durchzuführen. Einen Schadensanteil auszugleichen oder zu halbieren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug haben sich mehrere schnellere Fahrzeuge angesammelt, die nicht überholen können. Was hat der Fahrer des langsameren Fahrzeugs zu tun?
Er muss
- seine Geschwindigkeit beibehalten
- an der nächsten Kreuzung abbiegen
- an geeigneter Stelle den schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen
Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
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