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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil001
19.04.2012, 12:19 Uhr

Die Verkehrsaufreger

Meine Verkehrsaufreger:

1. Linksschleichen auf der Autobahn
2. 45km/h in der 50er Zone
3. Schildbürgerei

Gibt übrigens ne Sache die heißt Verkehrspranger (https://www.facebook.com/verkehrspranger). Kennt das jemand? Da kann man Fotos seiner Verkehrsaufreger hochladen und auf ner Karte markieren...

Cheers

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.04.2012, 15:02 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Und mein persönlicher "Aufreger" sind "50er Zonen" weil es diese definitiv nicht gibt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.04.2012, 22:06 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Auch da, wo maximal 50 km/h erlaubt sind, darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und eine Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen ausgeschlossen ist. Also dürfte bei Beachtung der StVO. in den meisten Fällen auch 45 km/h zu schnell sein.
Auch wer die "Schildbürgerei" beklagt, wird umgehend Schilder fordern, wenn er einen Unfall gebaut hat und nicht durch ein Schild gewarnt wurde oder wenn nicht ein Parkverbot angeordnet wird, wo ihn parkende Autos stören .....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

- zu niedrig eingeschätzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat