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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Selbender Sing
25.10.2011, 09:49 Uhr

Muss eine Halteverbotszone auch eine Endmarkierung haben?

Hallo zusammen,
Ich bin neulich Nacht spät von einem Auftritt nach Hause gekommen und habe mich auf einer Straße bei uns in der Nähe zwischen mehreren parkenden Autos auf den dafür vorgesehenen Parkstreifen gestellt.
Wie sich am nächsten Tag herausstellte, war mein Auto abgeschleppt worden (und auch einige andere), weil wir ein Halteverbotsschild weiter oben an der Straße übersehen haben. Wenn ich mich recht erinnere, war das sogar von einem dort parkenden Lastwagen verdeckt.
Dieses mobile Halteverbotsschild steht dort erst seit einiger Zeit und gilt auch nur an Samstagen, wenn in der Nähe Markt ist. Dann sollen in dieser Zone die Lastwagen der Aussteller parken können.
Soweit so gut.

Meine Frage ist nun. Muss nicht am Ende einer solchen Halteverbotszone ebenfalls ein Schild stehen?
Ich weiß dass das nicht so sein muss, wenn die Zone an einer Straßeneinmündung endet. In diesem Fall ist es aber etwas anders, da vor der Straßeneinmündung (die erst etwas 100m weiter unten kommt) noch ein Haltebereich für Taxis kommt.

Ihr seid meine letzte Hoffnung, sonst bin ich 175€ los.

Vielen Dank schonmal
Selbender Sing

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.10.2011, 22:55 Uhr

zu: Muss eine Halteverbotszone auch eine Endmarkierung haben?

Ein durch VZ 283* markiertes Haltverbot endet
- an der nächsten Einmündung an der betreffenden Straßenseite oder
- an einem Verkehrszeichen, dass das Ende anzeigt.

Jedoch darf der Bereich, in dem das Haltverbot liegt, nicht zu lang sein. Dem Verkehrsteilnehmer wird dabei zugemutet, sich vom (Nicht-)Vorliegen von Haltverbotsschildern in einem Bereich von 200 - 300 Metern zu überzeugen.

Deiner Schilderung standest Du im Bereich des Haltverbots (da dort eben kein "Ende- Zeichen" stand).

*Wir reden hier aber nicht von einer echten Haltverbotszone, oder?
MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Selbender Sing
02.11.2011, 11:04 Uhr

zu: Muss eine Halteverbotszone auch eine Endmarkierung haben?

Äh, danke für die Antworten,
ich bin allerdings nicht in dieses Forum gegangen, um mich von Schlaumeiern belehren zu lassen. Kommentare wie von "Umleitung" finde ich herzlich überflüssig. Ich bin kein kleiner Junge und muss mich hier auch nicht rechtfertigen.
175,- sind Strafe genug.

Für einen etwas weniger selbstgefälligen Tonfall wäre ich dankbar:

Den Unterschied zwischen einer Zone und einer Strecke verstehe ich nicht (wenn ich dazu die STVO nachlesen müsste, könnte ich mir dieses Forum narürlich auch gleich schenken - auch diesen Hinweis finde ich reichlich überflüssig)
Vielleicht kann das ja mal jemand aufklären.

Ob das eine echte Halteverbotszone ist, weiß ich auch nicht. Das ist so ein mobiles Schild, welches in einem Sockel aus Beton steht und so einen (eigentlich als normalen Parkstreifen ausgewiesenen) Bereich für Normalparker, die nicht zum Markt gehören, sperrt.

LG
Selbender Sing

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Die Straßenbahn muss warten

Sie müssen warten

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die rechte

Die linke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-025-B

Ich muss warten

Der gelbe Pkw muss warten