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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matt 2
22.06.2011, 17:21 Uhr

Vorfahrtsregel abknickende Vorfahrtstraße Radfahrer

Hallo an alle. Ich hab zwar schon etwas länger Fahrpraxis (9 Jahre, wie die Zeit vergeht..), aber heute ist mir was seltsames passiert.


Folgendes Problem:

Ort des Geschehens ist eine nach rechts abknickende Vorfahrtstraße, der ich als Autofahrer folge, d.h., ich befinde ich die ganze Zeit auf der Vorfahrtstraße.

Rechts neben mir ist ein Radweg oder Gehweg. Ich meine es ist nur ein Gehweg, aber dort fahren andauernd Radfahrer, so auch heute.

Auf diesem Weg befindet sich, in gleicher Richtung fahrend, eine Gruppe Radfahrer. Die ersten vier dieser Radfahrer bleiben weiterhin (ohne Handzeichen) auf dem Weg, biegen als nach rechts ab. Radfahrer Nr. 5 wollte aber gerne geradeaus weiterfahren, während ich der Vorfahrtstraße folgend, mit den anderen Radfahrern nach rechts abbog.

Es kam fast zum Zusammenstoß mit besagten Radfahrer. Wirklich knapp war es nicht, aber er hat mich wild angebrüllt (klangt wie eine Beleidigung, war durch die schlossenen Fenster nicht genau zu erkennen).

Meine Frage:

Hat ein Radfahrer, der auf einem Gehweg oder Radweg, der einer abknickenden Vorfahrtstraße NICHT folgen möchte, sondern geradeaus weiterfahren möchte vorfahrt in diesem Fall.

Danke für Eure antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
23.06.2011, 11:07 Uhr

zu: Vorfahrtsregel abknickende Vorfahrtstraße Radfahrer

Wenn Du der abknickenden Vorfahrtstr. folgst, dann bist Du nicht Abbieger. Es gilt also nicht der §9(3), der in solchen Situationen normalerweise dem Radfahrer Vorrang gibt.
Wäre er auf der Fahrbahn gefahren, dann hättest Du in der Situation nicht überholen dürfen und bei einem Unfall hättest Du Schuld. Ebenfalls hättest Du Schuld, wenn es ein Fußgänger gewesen wäre, weil bei abknickender Vorfahrt auf Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Matt 2
23.06.2011, 20:56 Uhr

zu: Vorfahrtsregel abknickende Vorfahrtstraße Radfahrer

Danke für die Antwort.

Ich hab heute nochmal drauf geachtet, es ist wirklich ein reiner Gehweg (Zeichen 239), dennoch fahren dort permanent Radfahrer, anstelle auf der Straße zu fahren was wesentlich weniger Probleme verursachen würde (für Radfahrer und Autofahrer).

Auch wenn das mit dem Problem jetzt wenig zu tun hat, denn so wie ich das verstehe, macht es keinen Unterschied, ob der Radfahrer in diesem Fall auf einem Gehweg oder Radweg fährt.

Fußgänger lass ich generell in solchen Situationen vor, bei denen lässt es sich aber auch wesentlich leichter einschätzen, ob sie die Straße überqueren möchten oder nicht (und die gucken meistens auch ob ein Auto kommt, was bei den meisten Radfahrern an der Stelle leider nicht so ist).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
28.06.2011, 22:37 Uhr

zu: Vorfahrtsregel abknickende Vorfahrtstraße Radfahrer

Hallo,

auch wenn es ein Radweg wäre, müsste der Radfahrer anhalten und warten bis kein Verkehr rechts abbiegen möchte. Der Radfahrer verlässt sein Spur und muss auf Deine Spur. Derjenige, der die Spur wechselt muss Rücksicht nehmen.

Da es allerdings kein Radweg ist, gibt es da gar keine Diskussion. Außer, der Radfahrer darf nicht auf der Straße fahren, weil er noch zu jung ist.

Außerdem möchte ich noch Hinniwilli widersprechen. Man ist sehr wohl Abbieger. Man verlässt zwar nicht die Hauptstraße, aber man muss sehr wohl rechts blinken.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrmeister
07.08.2011, 14:44 Uhr

zu: Vorfahrtsregel abknickende Vorfahrtstraße Radfahrer

Lange Rede kurzer Sinn,du hast recht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
08.08.2011, 10:53 Uhr

zu: Vorfahrtsregel abknickende Vorfahrtstraße Radfahrer

@dieziege
Man muss blinken, weil es die StVO ausdrücklich vorschreibt wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt, aber nicht weil es ein Abbiegevorgang ist. Wäre es ein Abbiegevorgang, dann brächte es nicht extra vorgeschrieben zu werden.

..zum Seitenbeginn

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