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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ina26
20.12.2009, 15:11 Uhr

ziehen von Anhägern

wenn mein Zugfhz, 1500kg gebremst ziehen darf und ich einen Anhänger mit zG 2000kg habe darf ich ihn ziehen? Fs-Kl ist klar.
darf ich ihn ziehen und nur bis 1500kg laden wenn sein leergewicht 800kg ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.12.2009, 15:22 Uhr

zu: ziehen von Anhägern

Ja, das darfst du.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriscovery
27.01.2010, 14:03 Uhr

das ganze etwas genauer

Hallo,

machen wir die Antwort mal etwas genauer, da sie nicht 100% eindeutig ist und man sowas ja auch per Suche finden und nutzen können soll:

Grundsätzlich darfst du den Anhänger ziehen,

ABER

halt nur mit 1500kg Gesamtgewicht. (max Anhängelast deines Wagens)
Wenn der Anhänger also 800kg leer wiegt kannst du nochmal 700kg zuladen.

Zusätzlich darf ein etwaig im Fzg-Schein eingetragenes Zug-Gesamtgewicht (Gesamtgewicht Zugfahrzeug Gesantgewicht Anhänger) nicht überschritten werden.

Dass Du für die Kombi min FS-Klasse BE brauchst weißt du ja wahrscheinlich.

MfG,
Chris

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

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Auf ein Haltverbot,

- das nur für Lkw gilt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

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