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B.S
11.12.2009, 11:04 Uhr
Auffahrunfall
Hallo.
Ich hatte heute Morgen einen Auffahrunfall.
Ich bin dabei einer Frau mit dem Wagen hinten rein gefahren. Personenschaden ist keiner entstanden, Sachschaden bei meinem Auto nur gering, bei ihrem anscheinend auch(Sie meldet sich nochmal, wenn sie es bei Tageslicht gesehen hat).
Sie stieg mit der Aussage: "Ich musste doch die von da unten durchlassen"
So, an besagter Stelle war ein Schild: "Vorfahrt achten!", jedoch war darunter ein Schild mit einem Fahrradsymbol angebracht. Dementsprechend gilt das Symbol doch nur für den kreuzenden Fahrradweg, oder? Da die anderen von links kamen, hätten sie keine Vorfahrt und damit würde sie doch rein rechtlich zumindest eine Teilschuld tragen, da ihre Vollbremsung nicht nötig war, oder täusche ich mich?
Ich werde mir heute bei Tageslicht die Unfallstelle nochmal genau ansehen.
Polizei wurde ebenfalls nicht eingeschaltet.
Konsequenzen was Führerscheinentzug angeht muss ich nicht befürchten, obwohl ich in der Probezeit bin, oder?
Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten!
(PS: Eine Zeugin die den Ort, jedoch nicht den genauen Hergang, bestätigen kann ist ebenfalls bekannt. Alle die wärhend des Unfalls zugegen waren sind sofort weggefahren. *sigh*)
Hinniwilli
11.12.2009, 12:47 Uhr
zu: Auffahrunfall
Natürlich mußte sie bremsen, um eine Gefährdung anderer zuverhindern - egal ob der Radfahrer sich event. nicht regelkonform verhalten hat. Du hast dich jedenfalls offensichtlich nicht regelkonform verhalten und keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten.
Erwartest du übrigens auch, dass ein LKW auf dich draufhält, falls du einen Fahrfehler gemacht hast, damit jemand, der hinter dem LKW mit nicht ausreichendem Sicherheitsabstand fährt, nicht auffährt?
B.S
11.12.2009, 14:38 Uhr
zu: Auffahrunfall
@Hinniwilli & Kahleberger:
Ich habe mich anscheinend nicht klar ausgedrückt: Es war kein Fahrradfahrer in irgendeiner Form involviert. Hätte sie aufgrund eines Fahrradfahrers der sich in unmittelbarer Nähe befand bremsen müssen, wäre die Sachlage mehr als eindeutig meine Schuld gewesen.
(Daran würde ich auch niemals zweifeln. Ich bin hintenreingefahren => Meine Schuld. Mir gehts es primär um die Klärung der Verkehrslage. Zu dem Thema: "Schuld/Teilschuld" - naja wie richtig erwähnt, mein Sicherheitsabstand hätte in jedem Fall groß genug sein müssen, damit ich mit ihrem Verhalten - egal wie es aussah - hätte umgehen können müssen. So war es nicht, deshalb war es meine Schuld. Da habt ihr beide absolut Recht.) Ich muss mich allgemein an sich nochmal für den obigen Beitrag entschuldigen, ich stand da noch leicht unter Schock und Zeitdruck. Hätte ich mehr Zeit gehabt, hätte ich die Aussagen wahrscheinlich genauer überdacht, da diese Teilschuld-Frage an sich schwachsinnig ist.
Hier mal ein Bild aus Google Earth zur Klärung der Verkehrslage:
http://img341.imageshack.us/img341/4479/verkehrsun
fall.jpg
An der makierten Stelle A stand ein wartender PKW, der den Geradeausverkehr passieren ließ. In dem Moment indem Fahrzeug B an die Stelle gefahren ist, gab es keinen Geradeausverkehr mehr, jedoch war Fahrzeug A noch nicht angefahren.
Ich(Fahrzeug C) hab nach Fahrradfahrern und Autos ausschau gehalten, die dort kreuzen wollten. In diesem Augenblick hab ich meinen Blick nicht frontal auf der Fahrbahn gehabt, da ich annahm, dass Fahrzeug B bereits die Stelle passiert hatte(da Fahrzeug B sehr weit vor mir war). Wie es sich herausstellte ist Fahrzeug B jedoch nicht weitergefahren sondern hat eine Bremsung eingeleitet, aufgrund des Fahrzeugs A.
Ich habe dies durch meinen Blick auf die anderen Fahrzeuge erst zu spät gesehen(-> Reaktionszeit erhöht) und habe anschließend eine Gefahrenbremsung eingeleitet. Jedoch kam mein Auto nicht rechtzeitig zum stehen, weswegen ich nach allem Anschein ihr Auto angefahren habe. Weder Airbag in beiden Autos ist losgegangen, Personenschaden ist ebenfalls bis jetzt keiner bekannt. Zeugin des Unfallortes hat(in der leider vorherrschenden Dunkelheit) keine merkbare Schramme erkannt.
Fahrradfahrer waren wie gehabt keine involviert.
Nur nochmal zur Klärung der Lage.
An der Kreuzung stand das Zeichen: Vorfahrt gewähren(Danke für die Korrektur, über die exakte Nomenklatur unserer Verkehrszeichen bin ich mir leider nicht bewusst) mit dem Zusatzschild für Radfahrer oberhalb dem Verkehrszeichen 205.
So - für diese Situation bedeutet Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" wenn ich das aus den Zeilen zwischen den Hasstiraden von @Kahleberger rauslese, dass ich dem Querverkehr vorfahrt gewähren muss und zusätzlich Radfahrer beachten. D.H. sie, die Führerin von Fahrzeug B, hat vollkommen richtig gehandelt. Wenn ich das so korrekt aufgefasst habe, dann danke ich euch beiden für die Klärung des Falles.
Eine Interessenfrage noch:
Muss theoretisch dann auf der Fahrbahn von Auto A nicht irgendwo Zeichen 306 "Vorfahrtsstraße" angezeichnet sein, oder ist dies durch die Straßenmakierung am Boden vollkommen abgedeckt?
Und jetzt im speziellen an Kahleberger:
»»Da die anderen von links kamen, hätten sie keine Vorfahrt ... «
Seid wann ist diese Regelung eingeführt?«
STVO § 8 "(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt"
(Den Paragraphen kenn sogar ich, auch wenn ich sonst mich nur unzureichend auskenne ;-) )
Wäre besagtes Schild nicht dagewesen Konjunkiv!, wäre meine Aussage ja richtig, da ich von rechts kam und somit Vorfahrt hätte. Aber da das vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen da war, hat sich die Sache ja gegessen.
Zum anderen: Wie wird das mit dem A-Verstoß geklärt? Zeigt die Versicherung mich an, sobald der Schaden gemeldet wird? Zeigt das Unfallopfer mich an? Die Polizei hat das nicht aufgenommen, ein Augenzeuge des Unfallhergangs gab es nicht(die sind wiederum alle ganz schnell Weg gewesen. Haben noch nichtmal gewartet bis ich und Unfallopfer ausgestiegen waren...). Oder kommt es, sofern mich niemand anzeigt, überhaupt zu dem Aufbauseminar?
Naja, ich kann dir nicht widersprechen, da ich besser aufpassen hätte müssen. Da wäre ein Aufbauseminar natürlich eine verdiente Konsequenz, aber man kann sich ja vorstellen, dass meine Lust selbiges zu besuchen ausgesprochen gering ist. (Insbesondere wegen den zusätzlichen 2 Jahren Probezeit.)
Georg_g
11.12.2009, 15:03 Uhr
zu: Auffahrunfall
»In diesem Augenblick hab ich meinen Blick nicht frontal auf der Fahrbahn gehabt, da ich annahm, dass Fahrzeug B bereits die Stelle passiert hatte(da Fahrzeug B sehr weit vor mir war).«
Da hast du die Unfallursache. :-)
Sei froh, dass du der Frau draufgefahren bist, sonst hättest du wohl dem von links kommenden Wagen die Vorfahrt genommen, der dir dann evtl. genau in die Fahrertür gefahren wäre. Und die ist oft nicht besonders stabil.
»Muss theoretisch dann auf der Fahrbahn von Auto A nicht irgendwo Zeichen 306 "Vorfahrtsstraße" angezeichnet sein, oder ist dies durch die Straßenmakierung am Boden vollkommen abgedeckt?«
Es müsste für Fahrer A ein positives Vorfahrtszeichen stehen, entweder Vorfahrtstraße oder Vorfahrt an der nächsten Kreuzung. Soweit man das anhand der Schatten beurteilen kann, fehlt ein solches Schild. Die Fahrbahnmarkierung (Wartelinie für dich und die Frau) ist zwar ein Indiz für die Vorfahrtsregelung, reicht aber alleine zur Regelung der Vorfahrt nicht aus.
»Zeigt die Versicherung mich an, sobald der Schaden gemeldet wird?«
Nein, das macht die Versicherung nicht.
»Zeigt das Unfallopfer mich an?«
Woher sollen wir das wissen? Es ist aber wohl eher nicht anzunehmen.
»Oder kommt es, sofern mich niemand anzeigt, überhaupt zu dem Aufbauseminar?«
Wenn der Unfall keinen Bußgeldbescheid nach sich zieht, gibt es auch kein Aufbauseminar.
B.S
11.12.2009, 18:58 Uhr
zu: Auffahrunfall
@Georg_g:
Du liegst mit deiner Vermutung goldrichtig, auf der gesamten Strecke von Auto A ist seltsamerweise kein Vorfahrszeichen(weder positiv noch negativ, bin die Strecke heute nochmal so gefahren wie Auto A). Aber es ändert ja nicht unbedingt was an der Tatsache, dass auf meiner Strecke ein negatives Vorfahrszeichen war.
Und die Frage
» Zeigt das Unfallopfer mich an?«
war tatsächlich etwas unglücklich formuliert*g* Die Frage sollte eher lauten: Hat es bußgeldtechnische Konsequenzen, wenn ich angezeigt werde? Aber Bußgeld und 1 Punkt wären dann vermutlich mein kleinstes Problem.
@Kahleberger:
Ich bitte um Verzeihung. Ich war nur beim ersten Beitrag sehr in Eile(da während dem Unterricht geschrieben) und hatte derweil auch kein Zugriff auf Programme wie besagtes Google Earth. Wobei ich zugeben muss, dass eine präzisere Formulierung dem ganzen gut getan hätte und vielleicht auch irgendwie in gewisser Weise erklärt(obgleich nicht entschuldigt), warum ich als Fahranfänger bei einer so unpräzisen Beschilderung ins Grübeln komme und mir Rat bei den Menschen mit "etwas" mehr Erfahrung einhole.
(Im übrigen war nicht nur ich überfordert, sowohl das Unfallopfer als auch die Zeugin waren sich nicht sicher, welche Regelung gilt...)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?
Durch Alkohol und andere berauschende Mittel
Durch bestimmte Medikamente
Durch Übermüdung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?
In Höhe der Schranke
Vor dem Andreaskreuz
Unmittelbar vor den Schienen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte
Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?
Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte
Mit orangefarbener Warntafel
Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler
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