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joschua
03.12.2009, 09:31 Uhr
Fahrstreifenwechsel Rheinfolge!
Hi Leute,
hier in diesem Artikel wird die Rheinfolge etwas anders erklärt als ich das momentan in der Fahrschule lerne: http://www.fahrtipps.de/fahrschule/fahrstreifenwec
hsel.php
Mir wurde beigebracht:
1)Innenspiegel
2)Ausßenspiegel
3)Blinken
4)Schulterblick
..und nu? was ist richtig?
to
04.12.2009, 01:01 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel Rheinfolge!
Ich geb Dir noch eine Variante:
Innenspiegel -->Aussenspiegel --> Schulterblick
Erst danach kannst Du definitiv beurteilen, wie die Lage tatsächlich ist.
Das heisst: Ist aktuell niemand neben Dir, dann setzt Du den Blinker und wechselst den Fahrstreifen.
Ist aber jemand neben Dir, dann verlangsamst Du entweder etwas oder Du beschleunigst ein wenig , Du tust also etwas dafür, dass neben Dir kein anderes Fahrzeug mehr fährt.
Ziel dabei ist es, eine Lücke neben sich zu haben. Dann schaust Du nochmal
Innenspiegel -->Aussenspiegel --> Schulterblick
Entweder es ist jetzt niemand mehr neben Dir oder Du wiederholst das Ganze...
Also:
ERST Blicken....
DANN Blinken!
Mit dem Blinker um Einlass zu betteln, wird zwar gerne praktiziert, hat aber mit AutofahrenKÖNNEN nun garnichts zu tun. Im Gegenteil, es ist ein Zeichen von Hilflosigkeit.
Georg_g
04.12.2009, 02:53 Uhr
Rheinfolge
Der Rhein ist ein Fluss. Genau genommen ist er sogar ein Strom. Die Rheinfolge ist vereinfacht:
Vorderrhein und Hinterrhein, Alpenrhein, Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Mittelrhein und Niederrhein. Zum Schluss wird es am Rheindelta noch mal fürchterlich kompliziert, weshalb ich vorschlage, die dortige Rheinfolge in einer künftigen Lektion zu besprechen.
Viel einfacher ist die Reihenfolge beim Fahrstreifenwechsel, aus der man zunächst mal keine Wissenschaft machen sollte. Die StVO schreibt vor:
"Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Hier geht es zwar nicht um das Abbiegen, sondern um einen Fahrstreifenwechsel, aber die Art der Verkehrsbeobachtung und das Blinken unterscheiden sich nicht. Ob das Beachten des nachfolgenden Verkehrs nun schon vor oder erst nach dem Betätigen des Blinkers geschieht, ist in der StVO nicht geregelt. In der Fahrschule lernt man eine Reihenfolge, die einerseits den Forderungen der StVO gerecht wird, andererseits auch einprägsam ist. Dass es dazu verschiedene Theorien gibt, zeigt schon die Tatsache, dass du bereits bis hierher 3 verschiedene Varianten gehört hast, von denen keine falsch ist.
»Mit dem Blinker um Einlass zu betteln, wird zwar gerne praktiziert, hat aber mit AutofahrenKÖNNEN nun garnichts zu tun. Im Gegenteil, es ist ein Zeichen von Hilflosigkeit.«
Das kann ich jetzt, je nach Situation, nicht ganz nachvollziehen. Beim mehrspurigen Fahren im dichten Stadtverkehr kann es oft notwendig sein, dass man mit dem Blinker um Einlass betteln muss. Ohne Blinker kann keiner meinen Wunsch nach einem Fahrstreifenwechsel erkennen, und da würde ich bei hoher Verkehrsdichte minutenlang keine ausreichende Lücke finden und könnte so beispielsweise nie an der gewünschten Stelle abbiegen.
Drummer
04.12.2009, 08:04 Uhr
zu: Fahrstreifenwechsel Rheinfolge!
Ich muß auch sagen, daß der Blinker nicht unbedingt erst dann gesetzt werden sollte, wenn ich schon in Begriff bin "am Lenkrad zu drehen".
Die Anderen sollten schon früh wissen, was ich vor habe und gehe deshalb auch relativ oft von der üblichen Reihenfolge weg.
Hilflosigkeit? Naja, wenn man das Fahren beginnt, kann das auch dem besten (ehemaligen) Fahrschüler passieren! Die meisten Verkehrspartner lassen einen doch vor der Baustelle, vor der man den Fahrstreifen wechseln muß, verhungern, wenn man den Blinker nicht früh genug gesetzt hat - frei nach dem Motto: "Der soll erst mal den Blinker setzen lernen ... beim nächsten Mal laß ich ihn/sie rein!"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Erste-Hilfe-Station
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Auf eine Gefahrstelle
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-104 / 3 Fehlerpunkte
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