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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaap
18.06.2009, 11:53 Uhr

3-Jahresfrist zum Umschreiben verpasst - wie lange abmelden?

Meine Frau ist Amerikanerin und hat seit 20 Jahren einen Führerschein aus Florida. Sie lebt seit 5 Jahren in Deutschland.

Wenn man seinen Führerschein nicht innerhalb von 3 Jahren "nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland" umschreibt, wird man wie ein Fahranfänger behandelt, muss also 12 4 Doppelstunden Theorie sowie die 5 4 3 Mindeststunden Praxis machen. Ist natürlich blöd für jemanden der Jahrelange Fahrpraxis hat.

Könnte sie sich in Deutschland abmelden, für 4 Wochen bei ihren Eltern in den USA anmelden, dann wieder zurückkommen, sich in Deutschland anmelden und dann ihren gültigen US-Führerschein wieder innerhalb von 3 Jahren nur durch Ablegung einer Prüfung (aber eben ohne komplette Ausbildung) umschreiben lassen?

Die 185 Tage Regel müsste hier doch nicht gelten, da sie ihren US Führerschein zu einer Zeit gemacht hat als sie noch in den USA lebte, also sogar viele Jahre dort war.

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18.06.2009, 16:20 Uhr

zu: 3-Jahresfrist zum Umschreiben verpasst - wie lange abmelden?

da ihre frau sowieso eine theorhetische prüfung ablegen muss(da aus florida)kann es gut sein dass sie gar nicht ausreisen muss.trotzdem würde ich einen urlaub in usa empfehlen um dann den schein umschreiben zu lassen .sie hat gute chancen da sie keinen lern oder probeschein hat.

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18.06.2009, 19:38 Uhr

zu: 3-Jahresfrist zum Umschreiben verpasst - wie lange abmelden?

»... muss also 12 4 Doppelstunden Theorie sowie die 5 4 3 Mindeststunden Praxis machen.«

Nein, das muss sie nicht. Die 3-Jahres-Frist ist schon länger abgeschafft. Deine Frau muss nur die Theorie-Prüfung ablegen, sonst nichts weiter.

Voraussetzung ist, dass ihr Führerschein aus Florida zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme in Deutschland noch gültig war.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.06.2009, 20:53 Uhr

zu: 3-Jahresfrist zum Umschreiben verpasst - wie lange abmelden?

»Nein, das muss sie nicht. Die 3-Jahres-Frist ist schon länger abgeschafft«

...genau genommen am 31. Oktober 2008.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
19.06.2009, 06:49 Uhr

Hilfe!!

also wer weiß jetzt ob un d wie ich meine scheine wiedererlange?
habe vor über 10jahren freiwillig abgegeben (123) und möchte jetzt meine lappen wieder haben .was ist zu tun.das Münchner KVR hat mich wegen drogenkonsum dazu gezwungen obwohl kein verkehrverstoss vorlag!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaap
19.06.2009, 14:02 Uhr

Vielen Dank

Danke Euch allen für Eure Antworten, insbesondere die gute Nachricht von Georg_G hat mich sehr erfreut. Super Hinweis!

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