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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dennis (ABEMLS)
02.07.2009, 22:23 Uhr

Klasse C CE und ggf. D DE

Hi

ich bin im Besitz der Klassen A1, AB mtlw. AU, B, BE, M, L, ST

Da ich vorhabe 2010 ein Jahr in die USA zu reisen um meine Englisch Kenntnisse zu verbessern, und ich gehört habe das dort der Erwerb der Klassen CE und DE im Vergleich zu Deutschland relativ billig sind, dachte ich das ich sie besser dort machen kann. Da ich eh vorhatte CE zu machen und der DE Schein kann ja auch nicht schaden, wenn er wirklich so billig ist.

Nun meine Fragen, wisst ihr ungefair was mich die Klassen dort kosten und was noch für Kosten auf mich zu kommen werden wenn ich wieder in Deutschland bin.

Desweiteren interessiert mich ob meine jetzigen Klassen dort die selbe Bedeutung haben wie hier, also das ich A mtlw. ja offen fahren darf und umgekehrt ob die dort erworbenen Scheine 1:1 umgeschrieben werden oder ob es Einschränkungen gibt bspw. Gewicht Anhänger extra Prüfung etc.

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.07.2009, 09:05 Uhr

zu: Klasse C CE und ggf. D DE

Amerikanische Lkw- und Busführerscheine werden in D nicht prüfungsfrei umgeschrieben. Du müsstest hier also für C und CE jeweils eine Theorie- und eine Praxisprüfung ablegen.

Was diese Führerschein in den USA kosten und welche Voraussetzungen man dort erfüllen muss, weiß ich nicht. Ich bezweifel allerdings, dass man die einfach so "nebenbei" machen kann.

Deine unbeschränkte Klasse A sollte auch in den USA ohne Einschränkungen gelten. Bei einem Aufenthalt von einem Jahr empfehle ich einen internationalen Führerschein, auch wenn er nicht zwingend erforderlich sein sollte.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der rote Pkw

Der gelbe Pkw

Beide Pkw