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mina4711
28.04.2009, 13:50 Uhr
Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
Hallo,
ich hatte am Samstag einen Autounfall, der andere Fahrer hat von rechts die Kurve geschnitten und konnte von mir nicht gesehen werden.
Es gab einen Zusammenstoß, ich hatte vorne links die ganze Seite am Auto kaputt, der andere die Hintertür und einen Teil vom Reifen.
Jetzt meint er auf einmal, ich hätte keine eindeutige Vorfahrt, weil ich kein positives Zeichen auf dieser Straße habe.
Ich weiß aber, dass die Straße mit Pflastersteinen abgegrenzt wurde, somit handelt es sich sicher nicht um ein rechts vor links, sondern um eine Ausfahrt.
Sollte die Straßenverkehrsbehörde feststellen, dass hier ein Vorfahrtschild fehlt, kann mir hier eine Teilschuld eingeräumt werden??
Und ich weiß von der anderen Richtung kommend steht aber ein Vorfahrtschild, es gibt ja nie eine einseitige Vorfahrtstraße.
Nach Rücksprache mit der Polizei brauche ich nicht zwingend ein Positivschild.
Was meint Ihr zu diesem Fall. Ich bin so ängstlich, dass der mir eine Teilschuld anhängen möchte.
Grüße
Mina
Hinniwilli
28.04.2009, 14:27 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
Ich sehe die Schuld eindeutig beim Unfallgegner. An Deiner Stelle würde ich die Sache durch einen Verkehrsanwalt regeln lassen, um Ärger zu ersparen und nicht von der Gegenseite übervorteilt zu werden. Die Kosten dafür trägt die Gegenseite bei einer so eindeutig Schuldfrage.
mina4711
28.04.2009, 20:00 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
Vielen Dank für die Antwort.
Ich bin einfach so unsicher. ABER ich fahre
die Strecke öfter u. weiß ja, dass der andere
ein Vorfahrtachtenschild hat.
Grüße
Mina
Hinniwilli
28.04.2009, 21:43 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
So wie ich Dich verstanden habe, fuhr der andere über einen abgesenkten Bordstein in "Deine" Straße ein. Vorfahrtregelnde Schilder sind hier nicht erforderlich, weil die Situation durch den Abgesenkten Bordstein eindeutig ist. Bei einer solchen Einfahrt hat Dein Unfallgegner eine noch höhere Sorgfaltspflicht als bei normalem Vorfahrt gewähren, er muss eine Gefährdung anderer ausschließen.
mina4711
29.04.2009, 12:57 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
Hallo,
es ist so, er hat auf seiner Seite der Straße
Pflastersteine, was für mich auf eine
Einfahrt- bzw. Ausfahrt hinweist.
Und eben das Vorfahrtachtenzeichen hat
er ja auch noch.
Hiniwilli darf ich fragen ob Du Fahrlerer oder
so bist?
Grüßle
Mina
Hinniwilli
29.04.2009, 14:32 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
Nein, dafür sind meine Nerven nicht stark genug.
mina4711
29.04.2009, 15:50 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
Wären meine glaub auch nicht.
Woher kennst Du Dich so super aus?
Grüße
Mina
carhol
29.04.2009, 17:23 Uhr
zu: Unfall, Gegner hat Vorfahrtachtenschild
weil hinniwilli hier schon eine weile an bord ist.
der unfallgegner hatte ein "vorfahrt gewähren" schild, damit ist klar das er keine vorfahrt hatte und der drops ist gelutscht.
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte
Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?
Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Mit Fahrbahnverschmutzungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte
Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Abbiegen verboten
Einbahnstraße
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