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cooky
25.03.2009, 08:24 Uhr
Teilschuld oder nicht?
Hallo, ich hatte am Montag einen Unfall (nur Lackschaden)
Ich parkte auf der rechten Seite der Hauptstraße und wollte ausparken!
Ich wartete noch auf das Fahrzeug welches von hinten kam und fuhr danach (für mich war frei) mit gesetztem Blinker aus meiner Parklücke.
Aus einer Seitenstraße (gegenüberliegender Seite) ist der Unfallgegner in meine Richtung auf die Hauptstraße gefahren. (Er wechselte die Fahrbahn) Der Fahrer bog in einem Totenwinkel für mich auf meine Seite.
Ich konnte diesen nicht vorher sehen.
Hätte dieser nicht auch auf mich achten müssen?
Wie verhalte ich mich nun, Rechtsanwalt oder nicht, die Polizei wurde auch vom Unfallgegner gerufen, dieser sagte zu mir es wäre ihm auch passiert ("das Fahrzeug nicht zu sehen")
Hinniwilli
25.03.2009, 08:55 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
Beim Ausparken muss man eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Man kann sich nicht mit totem Winkel etc. herausreden, sondern man muss sich sogar einweisen lassen, wenn ansonsten eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann.
Peg
25.03.2009, 10:43 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
Deine Schuld liegt einfach darin, dass er sich schon auf der Fahrbahn befand, als du dich erst draufbegeben hast.
Egal wie kurz die zeitliche Differenz, oder zurückgelegte Strecke.
Dumm gelaufen, aber sicher hast du aus der Situation gelernt ;o)
cooky
25.03.2009, 11:33 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
Ja klar bin ich schuld, ich wollte ausparken, für mich war das auch klar!
Außerdem nach 15 Jahren den ersten Unfall...
Man lernt aber auch in der Fahrschule auf Fehler anderer zu achten bzw. vorausschauend zu fahren (machen wohl nur Zweirradfahrer).
Eingewiesen werden muss ich jetzt noch nicht!
Man muss diese Hauptstr. kennen um auch die Verhältnisse zu sehen!
Es ist ärgerlich, ich habe auch gelernt... da parke ich nicht mehr!!!
Meine Freundin hatte nur gesagt dass dieses nicht ganz eindeutig ist und ich wollte einfach nur eine fremde Meinung dazu hören.
Und nicht irgendwelche Einweisungshinweise bekommen.
Hinniwilli
25.03.2009, 17:06 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
"ich wollte einfach nur eine fremde Meinung dazu hören.
Und nicht irgendwelche Einweisungshinweise bekommen. "
Wolltest Du eine tröstliche Meinung hören oder die Rechtslage. Letztere ist nun mal so, auch wenn es Dir nicht gefällt:
"§10 StVO:
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich EINWEISEN zu lassen."
to
25.03.2009, 18:31 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
»Ja klar bin ich schuld, ich wollte ausparken, für mich war das auch klar!«
Warum willst Du dann jemand anderem eine Teilschuld anhängen? Das Verhandeln um etwaige Prozente erhöht die Kosten (Rechtsanwälte, Gericht) und nutzt am Ende nur den beteiligten Versicherungen, die den Schadensfreiheitsrabatt beider Unfallbeteiligten zurückstufen und in den Folgejahren richtig abkassieren können.
Peg
26.03.2009, 00:06 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
Ich denke, dass Cooky sich seiner Schuld längst bewusst war - knapp nachdem es knallte.
Der Grund, warum er sich ans Forum wandte, war wohl eher, dass seine Freundin tröstend auf ihn einwirken wollte und ihn so mit ihren Ausführungen verunsichert hat.
Verständlich, dass er -bevor er mehr Nachteil hätte als nötig- mal eben im Forum nachfragt.
Und so gaaaanz unbegründet ist es ja mal auch nicht, wenn er darauf hinweist, dass mit den Fehlern anderer gerechnet werden muss.
Aus welchem Grund sollte sonst jemand eine Teilschuld bekommen, wenn ihm ein VT mit PKW -falschherum aus ner Einbahnstraße heraus- in die Seite fährt?
Da heißt es auch, es sei sicher zu stellen , dass da keiner herkommt. Unabhängig davon, ob die EB-Str. nun für Radfahrer beidseitig freigegeben ist, oder auch nicht.
Das ändert jetzt zwar nichts an der Rechtslage, doch erklärt Cookys Argumentation.
cooky
26.03.2009, 08:35 Uhr
"§10 StVO:Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und
Danke Peg!
die Verunsicherung kam auf weil:
meiner Freundin halt aufgefallen war, das der Unfallgegner aus einem gegenüberliegendem, verkehrberuhigten Bereich mit abgesenktem Bordstein kam.
Ich die Straße von mir aus (Parkstreifen) nicht richtig einsehen konnte.
Ich werde auch keine Einspruch einlegen war für mich eigendlich klar...
Es hätte ja seien können dass ich nur Teilschuld habe und ich die Vollschuld nur aus Unwissenheit annehme.
Es gibt ja gottseidank Leute die sich hiermit besser auskennen, warum nicht nachfragen
Hinniwilli
26.03.2009, 10:45 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
"meiner Freundin halt aufgefallen war, das der Unfallgegner aus einem gegenüberliegendem, verkehrberuhigten Bereich mit abgesenktem Bordstein kam."
Dann sieht die Sache allerdings anders aus, denn wer aus einem VB kommt muss ebenfalls eine Gefährdung anderer ausschließen. Er hatte also die gleiche Sorgfaltspflicht wie Du. Je nach Lage und zeitlichem Verlauf könnte so schon eine erhebliche Mitschuld des Unfallgegners vorliegen. Da Du entsprechend seiner Mitschuld einen Anteil an Deinem Schaden ersetzt bekommst, wäre es schon sinnvoll, wenn die Frage geklärt wird. Teile auch Deiner Versicherung mit, dass er aus einem VB kam.
Drummer
26.03.2009, 23:00 Uhr
zu: Teilschuld oder nicht?
Ich würde Dir dringend empfehlen, Dein Verkehrsrechtschutzversicherung zu beanspruchen und die ganze Geschichte mit Deinem Rechtsanwalt zu klären.
Fahrlehreranwärter
30.03.2009, 18:34 Uhr
Dumme Situation
Hi, dass was dir da zugestoßen ist, ist ne verzwickte Situation. Denn die StVO schreibt in deinem unnd im Fall deines Gegners vor "ein Gefährdung muss ausgeschlossen sein". Das heist, allein der Vorgang der zu einer Gefährdung feführt hat, kann Folgen haben. Sie sagt aber auch: §1 Abs.1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Hoffentlich hast du Rechtsschutz, denn das wirst du jetzt gut brauchen können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
Nur für Sie
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte
Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?
Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden
Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
In Einbahnstraßen
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
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