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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chriss
26.08.2008, 22:27 Uhr

Schlechte einsicht

Hi was ist wenn Verkehrsschilder sehr schlecht einzusehen sind (Verdeckt durch Bäume, stehen sehr weit vom Staßenrand) hilft es da einspruch einzulegen wenn man geblitzt wird oder ist dieses Zwecklos???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.08.2008, 23:48 Uhr

zu: Schlechte einsicht

Da müssten sie schon sehr schlecht sichtbar gewesen sein. Außerdem sollte das verdeckte Schild dann kein Wiederholungszeichen, sondern ein neues Tempolimit gewesen sein.

Du kannst ja mal ein Foto von der Situation hier veröffentlichen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel