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chris812
02.04.2008, 17:41 Uhr
überfahren eines fussgängers....
Hallo, ich habe grosses problem, habe gestern einen fussgänger überfahren. ich fuhr auf einer 30km/h vorfahrtsstrasse und wollte über die grüne
ampel fahren, es war dunkel , auf einmal tauchten an der ampel vor mir 2 personen auf ich riss den wagen grad so nach links um den personen ausweichen zu können doch den herrn hatte ich dann frontal erwischt. ich habe noch einen zeugen der hinter mir fuhr, der der polizei ausgesagt hatte das er nur mit 30-40km/h gefahren ist und die ampel auf grün stand.
der/die beiden fussgänger sind über rot gelaufen. der mann liegt jetz noch im krankenhaus und es scheint doch etwas schlimmeres zu sein als nur eine platzwunde...
wer kann mir hier bitte rat geben?, bin für jede hilfe dankbar denn ich weiss nicht mehr weiter und ebenfalls weiss ich nicht wie das recht ausschaut für mich...lg chris
jules17
02.04.2008, 18:05 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Toll ist es sicher nicht. Bin mir nicht sicher, was du jetzt hören möchtest.
So wie du es geschildert hast, bist du nicht an dem Unfall schuld. Wenn die meinen, über rot zu laufen...tja
Den Schaden am Auto muss der/müssen die dann noch bezahlen.
chris812
02.04.2008, 19:34 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
meinst das ist so das er unrecht hat etc.???
ich mein ich hab den wirklich gut erwischt der liegt noch in der klinik und wurde heut in den OP wieder geholt... diese gedanken fressen einen echt auf...hmmm
Terrabahamut
02.04.2008, 23:04 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Zumindest kriegst du leider auch eine Teilschuld, da Fussgänger/Radfahrer nie ein Interesse an einem Unfall haben...
Micky3
03.04.2008, 10:23 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Hallo!
Das schlimme ist der Gedanke an den verletzten Fußgänger, der Sachschaden ist Nebensache.
Chris, wenn Sie mit dem Problem nicht fertig werden, sollten Sie sich psychologisch betreuen lassen. Es könnte Sie noch Jahre später beunruhigen und beschäftigen.
Gruß,
Micky3
Security_neu
03.04.2008, 12:30 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Natürlich nimmt sowas einen mit, auch wenn man weiß dass der Fußgänger schuld ist. Möchte es keinem wünschen in so eine Situation zu kommen.
Im schlimmsten Fall bekommst du sogar noch eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung.
ray122
03.04.2008, 15:18 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Mal ne Frage zur Schuldverteilung:
Ich fahr bspw. 50 (gemäß der vorgegeben Geschw.) und an einer Kreuzung mit Fußgängerampel steht ein normaler Mensch mittleren Alters (kein Kind, Rentner, -e behinderte Person), der mir vors Auto springt, obwohl er rot hat, ich grün und er davor keine Bewegung gemacht hat, die darauf hätte schliessen lassen - der Bremsweg ist zu groß, man kann ihm nicht mehr ausweichen. Ist dann die Schuldverteilung die Gleiche bzw. trifft mich als Fahrer dann überhaupt eine Schuld? Wenn das so ist, müsste man ja im Prinzip an jedem Fußgänger langsamer vorbeifahren - um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen.
Georg_g
03.04.2008, 18:24 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Einen Autofahrer muss nicht immer eine Mitschuld treffen. Wenn er sich in der jeweiligen Situation völlig korrekt verhalten hat, dann kann ihm (aus der Verschuldenshaftung) auch keinerlei Mitschuld angelastet werden.
Insofern frage ich mich schon, wie Kahleberger auf die absurde Idee kommt, dem Autofahrer hier pauschal zwei Drittel Mitverschulden aufzubürden.
Wenn ich bei den (etwas spärlichen) Schilderungen im Ausgangsbeitrag nichts weglasse und nichts hinzu erfinde, dann fuhr der Autofahrer mit 30 km/h. Welche Geschwindigkeit erlaubt war, ist dem Ausgangsbeitrag nicht zu entnehmen. Seine Ampel war grün, die Fußgängerampel also rot. Wenn die Fußgänger nun nicht gerade Kinder oder erkennbar Betrunkene waren, dann bestand auch kein Grund noch langsamer zu fahren oder anzuhalten.
Wenn dann ein Fußgänger trotz Rotlicht ganz knapp vor ein herannahendes Auto läuft, dann ist es nicht der Autofahrer, der hier schuld ist, sondern der Fußgänger macht sich u.U. wegen Gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr strafbar.
Georg_g
03.04.2008, 23:25 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Das Sichtfahrgebot gilt aber nicht gegenüber "Hindernissen", die mir unmittelbar vors Auto geraten. Wenn ich mit 30 km/h fahre und ein Fußgänger plötzlich (und ohne dass dies vorher zu erahnen war) einen Meter bevor ich auf seiner Höhe bin vors Auto läuft, dann kann ich nicht mehr halten. (Das erinnert mich jetzt etwas an die Bahnübergangs-Diskussion.)
Wie es nun wirklich war, wissen wir nicht. Immerhin hat der TE einen Zeugen, der sowohl die gefahrene Geschwindigkeit bestätigen kann als auch die Tatsache, dass die Fußgänger bei Rotlicht auf die Fahrbahn gelaufen sind. Und daher sehe ich den TE von einer Zwei-Drittel-Mitschuld weit entfernt.
Georg_g
03.04.2008, 23:47 Uhr
zu: überfahren eines fussgängers....
Wo steht denn, dass der Zeuge die Personen vorher gesehen hat? Er hat sie vielleicht erst gesehen, als sie auf die Fahrbahn liefen. Vielleicht hat er auch erst den Unfall gesehen und konnte bestätigen, dass die Ampel für den Fahrzeugverkehr grün war.
Und umgekehrt: Wo steht, dass der TE die Personen nicht vorher gesehen hat? Es spielt doch gar keine Rolle, ob die Personen vorher zu sehen waren oder nicht, sofern sie sich "normal", also verkehrsgerecht, verhielten.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Rechts
Links
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte
Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?
Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst
Dass Ihr Bremsweg länger als normal werden kann
Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
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