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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 2088bob
27.11.2013, 18:37 Uhr

dieses Fahrzeug nach Deutschland bringen

http://i70.photobucket.com/albums/i107/2088bob/th_
Picture011.jpg


hallo an alle
meine schriftliches Deutsch ist nicht sehr gut

Ich besuche Familie im Mai 2014 im Speyer Bereich ich werde 4 monate bleiben

ich habe doppelte Staatsbürgerschaft Kanada / Deutschland
möchte mein Straßenzulassung dunebuggy mitbringen

das Auto wirt nicht in Deutschland bleiben sondern werde ich es wieder nach Hause nach Kanada versenden

technisch ist das Auto nur zu Besuch

Können die Deutsch Polizei mich zwingen, das Fahrzeug legal für Deutsch Straßen zu machen

vielen Dank für alle Antworten

http://www.youtube.com/watch?v=LEYhgncpZeQ

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.11.2013, 17:13 Uhr

zu: dieses Fahrzeug nach Deutschland bringen

Hallo 2088bob,
zuerst: Ich wünschte mir, mein Englisch wäre so gut wie deines. Nicht einmal mündlich bekäme ich das hin.
Also kein Grund zur Entschuldigung.

Zu deinem Problem:
WENN der Polizei dein Auto auffallen würde, könnte sie sich nur an den Richtlinien der Prüfstellen orientieren, zu denen auch deutsche Fahrzeuge vorgeführt werden müssen.

Da mein Wissen aber diesbezüglich nicht ausreicht und ich mir auch nicht sicher bin, ob es ein "Gastrecht" für ausländische Fahrzeuge gibt (ich glaube es eher nicht), empfehle ich dir, dich hier anzumelden und dein Problem darzulegen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx


Dort sind nicht wenige Polizisten und TÜV-Prüfer unterwegs, die dir gerne und sichere Antworten geben werden.

Viel Erfolg!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 2088bob
29.11.2013, 03:08 Uhr

zu: dieses Fahrzeug nach Deutschland bringen

vielen dank fuer ihre anwort

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen