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bekennender_fabianer
05.04.2008, 22:15 Uhr
www.gegen-winterreifen.de
Seit 2 Wochen ist die Seite jetzt in etwas überarbeiteter Version unter neuem Namen im Internet zu finden....
Volltreffer
06.04.2008, 00:51 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
Der Bereich "Versicherungsschutz ohne Winterreifen" stellt ja schon fast eine Rechtsberatung dar, als Quelle ist zwar die Welt angegeben, der Artikel dort liest sich aber doch völlig anders als suggeriert werden soll.
Auf der WR-Gegnerseite wurde m.E. eine krude Interpretation dessen was wohl der Autor sich so mit Mühe dort heraus zu lesen glaubte zum Besten gegeben.
Äußerst bedenklich das Ganze.......
Lambo-Benni
06.04.2008, 07:24 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
Ach Michael, haste Diene Seite tatsächlich gepflegt und gehegt... xD
Naja, warum nicht? Viel Erfolg! btw: hier schneits gerade xD
jules17
06.04.2008, 12:28 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
Jetzt macht der tatsächlich weiter mit diesem Blödsinn...
Übrigens, ich habe mir diesen Winter neue Winterreifen gekauft. Waren zwar teuer, sind dafür aber richtig gut. Schön winterliches Profil, das greift im Winter.
Was ist denn alles neu auf der Seite?
bekennender_fabianer
06.04.2008, 19:09 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
@Volltreffer
Das ist keine rechtsberatung,sondern einfach nur die Wahrheit.Extrem viele leben durch die werbung immer noch in dem Irrglauben,ohne WR falle der Versicherungsschutz weg...es ist einfach eine tatsache,dass die Versicherung auch ohne WR zahlen muss,solange es keine grobe fahrlässigkeit war.und was g.f. ist,steht auf der seite...
wenn ihr mir nicht glauben wollte,fragt doch bitte einen anwalt,der wird es euch auch so sagen....
@Lambo-Benni
Hier strahlt die Sonne,ich war mit T-Shirt draußen unterwegs (und die meisten anderen übrigens auch...).diesen winter hatten wir eine nacht ein bisschen schnee.
@jules
Tja,wenn du in irgendwo in Bayern oder so wohnst sicher eine lohnende Investition.wenn ich hier viel geld für WR ausgegeben hätte,hätte ich mir jetzt kräftig in den A**** gebissen...
1.Die Adresse ist neu (de statt de.vu)
2.Die Texte sind größtenteils etwas überarbeitet bzw. erneuert oder erweitert.
3.Forum ist überarbeitet
jules17
06.04.2008, 20:05 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
" 3.Forum ist überarbeitet "
Soll ich jetzt lachen oder weinen?
Das Forum, in dem noch nie ach nur ein einziger Beitrag verfasst wurde...wird überarbeitet lol
Lambo-Benni
07.04.2008, 06:10 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
"@Lambo-Benni
Hier strahlt die Sonne,ich war mit T-Shirt draußen unterwegs (und die meisten anderen übrigens auch...).diesen winter hatten wir eine nacht ein bisschen schnee."
Ja, eine Nacht Schnee im April (aktuell meldet die Wetterstation Wolfsburg 1,2° und Schneefall - Quelle: DWD). Selbst in diesem unterdurchschnittlichen Winter, gab es in Wolfsburg einige Schneetage, auch mit durch Schauer plötzlich bedeckten Straßen (wie gestern Abend auch die Autobahnen in Luxemburg)!
Übrigens bin ich wohl noch der einzige, der sich bei den derzeitigen Temperaturen in Bayern wie in WOB im T-Shirt vor die Tür wagt. xD
Grüße vom Meteorologen ;-)
jules17
07.04.2008, 12:11 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
bei uns hats auch kaum geschneit. Hatte aber meistens unter 7° C (d.h. Winterreifen)
Lambo-Benni
07.04.2008, 19:49 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
@all und nicht gegen unseren Fabianer, der doch irgendwo auch Recht mit seiner Art hat.
Heute Morgen war hier Stau, fast einen km lang, keine bedeutende Streck. Der Grund war, dass ein einziger (!!) mit Somemrreifen fuhr und nicht vom Fleckm kam, nachdem er vor einem Kreisel halten musste. Ich half natürlich schieben, als Fußgänger ist das noch lustig .
Die Story passt gerade hier rein, hat aber eigentlich nichts mit dem thema zu tun, weil Michael ja selber schrieb, dass es hier, wo Schnee im April alltag ist, natürlich guten Winterreifen bedarf.
Crashkid
08.04.2008, 08:58 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
<<viele leben durch die werbung immer noch in dem Irrglauben,ohne WR falle der Versicherungsschutz weg...es ist einfach eine tatsache,dass die Versicherung auch ohne WR zahlen muss,solange es keine grobe fahrlässigkeit war.>>
Und was meinst du wird die Versicherung sagen, wenn du bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs bist?
Richtig: grobe Fahrlässigkeit. Versicherungen versuchen nämlich sich so oft wie möglich vor einer Zahlung zu drücken...
bekennender_fabianer
08.04.2008, 22:30 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
toll...ich weiß nicht ob du die Definition von grober fahrlässigkeit bei Versicherungen kennst...
aber du kannst davon ausgehen,dass jeder Richter diese Versicherung zur Zahlung verurteilen würde.
jules17
09.04.2008, 16:48 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
da wäre ich mir nicht so sicher. Vor allem, da ja unter 7° C Winterreifenpflicht herrscht
Crashkid
09.04.2008, 17:25 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
Ich wäre mir da auch nicht so sicher:
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.07.2003
3 U 186/02
OLGR Frankfurt 2004, 46
Fährt ein Autofahrer mit Sommerreifen in den Winterurlaub, so handelt er nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grob fahrlässig. Kommt er bei winterlichen Straßenverhältnissen auf der Fahrt ins Rutschen und verursacht er dabei einen Unfall, muss die Vollkaskoversicherung den entstandenen Fahrzeugschaden nicht ersetzen.
bekennender_fabianer
09.04.2008, 18:54 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
@Jules
das mit der winterreifenpflicht unter 7 Grad ist totaler quatsch!Wer hat dir das gesagt?stand das aufm prospekt vom reifenhändler?
@crashkid
Habe ich je was anderes behauptet?Auf meiner website steht sogar,dass es ratsam ist,mit Winterreifen in den Skiurlaub zu fahren...im Flachland ist es allerdings nicht grob fahrlässig,egal welche Reifen und welches Wetter.
Die Seite richttet sich (wie ich schon tausend mal gesagt habe) gegen die Verbreitung solcher werbelügen wie "Wintereifenpflicht" oder "7° Regel".Und dagegen,dass dadurch in ganz deutschland ein Winterreifen-Wahn ausgelöst wurde.
Georg_g
09.04.2008, 20:26 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
@ jules17:
»Vor allem, da ja unter 7° C Winterreifenpflicht herrscht.«
Seit wann denn das? Eine Winterreifenpflicht besteht nicht mal bei Minusgraden, sofern die Straße trocken und griffig ist.
@ bekennender_fabianer:
»im Flachland ist es allerdings nicht grob fahrlässig,egal welche Reifen und welches Wetter.«
Da hast du jetzt aber das Urteil des OLG Frankfurt missverstanden. In dem konkreten Fall ging es zwar um eine Fahrt in den Winterurlaub, aber das heißt ja nun nicht, dass nur Urlaubsfahrten davon betroffen wären. Ist die Straße schneebedeckt, dann brauche ich nach der StVO geeignete Bereifung, was letztendlich Winterreifen bedeutet. Ob der Schnee nun in Garmisch-Patenkirchen bei einem Skiurlaub oder zuhause in Wolfsburg liegt, spielt dabei keine Rolle.
In diesem Fall liegt übrigens durchaus ein grob fahrlässiges Handeln vor, da der Schnee offenkundig vorhanden ist und allgemein bekannt ist, dass WR auf Schnee deutlich besser sind als SR. Auf Schnee mit SR zu fahren, ist daher als erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung, also grobe Fahrlässigkeit, anzusehen.
Dass manche Versicherungen dennoch zahlen, liegt daran, dass seit einiger Zeit bei sehr vielen Versicherungen die grobe Fahrlässigkeit kein Grund mehr für einen Haftungsausschluss in der Kaskoversicherung ist, d.h. der Begriff der der groben Fahrlässigkeit kommt in den Kasko-Versicherungsbedingungen u.U. gar nicht mehr vor.
diezge
09.04.2008, 21:27 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
Hallo Zusammen,
hier mal ein Ausschnitt aus der Seite www.winterreifenpflicht.de, die alle Unklarheiten beseitigen sollte:
»"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."
Diese Änderung der Strassenverkehrsordnung beschloss der Bundesrat am 21. Dezember 2005 und trat am 1. Mai 2006 in kraft.
Ein Bußgeld von mindestens 20 Euro wird in Zukunft fällig, wer gegen diese neue Verordnung verstösst. 40 Euro müssen gezahlt werden, falls der Verkehr behindert wird. Ein Strafpunkt in Flensburg droht zusätzlich bei einem Unfall mit falscher Bereifung.
Eine allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland existiert aber auch trotz dieser Neuregelung nicht. Von vielen Experten wird aber diese neue Vorschrift als "situationsbedingte Winterreifenpflicht" interpretiert. Abzuwarten bleibt aber wie die Justiz Urteilen wird, denn in der Praxis ist ein "Boxenstop" bei Wetterumschwüngen mitunter sehr problematisch. Eine Nachbesserung dieser zweideutigen Änderung wird daher u.a. von Automobilclubs empfohlen.
Versicherungsschutz in Gefahr?
Unabhängig von dieser neuen Verordnung ändert sich hinsichtlich der KFZ-Versicherung nichts.
Schon vor dieser neuen "Bussgeld-Verordnung" riskierten Autofahrer den Kasko-Versicherungsschutz bei falscher Bereifung. Einige Unfallverursacher wurden sogar von Ihrer Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen.«
Das Ganze noch für die Schweiz:
»Wann ist eine Winterbereifung bzw. wann sind Winterreifen Pflicht?
Winterreifen:
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, ist aber dennoch grundsätzlich empfehlenswert.
Bei Verkehrsbehinderungen wegen Fahrens auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung können Geldbußen verhängt werden.
Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kommt eine erhebliche Mithaftung in Betracht.
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt hiervon unangetastet.
Schneeketten:
Ist eine Strecke mit dem Verkehrszeichen â EUROžSchneeketten obligatorischâ EUROœ ausgeschildert, darf diese nur mit Schneeketten (auf mindestens zwei Antriebsachsen) befahren werden. Im übrigen gemäß den Verkehrsschildern.
Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten z.B. durch das Zusatzschild â EUROž4x4 ausgenommenâ EUROœ.
Winterreifenspikes:
Erlaubt 01. November - 30. April; Abhängig vom Wetter Verlängerung möglich.
Geschwindigkeiten 80 km/h (Freiland)
Fahrzeuge sind mit einem Kleber "80 km/h" zu versehen.
Winterreifenspikes sind auf allen 4 Rädern zu montieren. Im Ausland registrierte Fahrzeuge können mit Spikereifen auch auf 2 Rädern fahren, sofern dieses in seinem Heimatland erlaubt ist.
Auf den Autobahnen und Autostraßen verboten: Ausnahmen sind der San Bernardino Tunnel (A 13) zwischen Thusis und Mesocco und der St. Gotthard Tunnel (A 2) zwischen Airolo und Göschenen.
Die aktuellen witterungsbedingten Meldungen sind jeweilig zu beachten!«
Und für Österreich:
»Wann ist eine Winterbereifung bzw. wann sind Winterreifen Pflicht?
Winterreifen
NEU! Österreich führt die Winterreifenpflicht ein (das Gesetz tritt mit 01. Januar 2008 in Kraft).
Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines Pkw, eines KFZ oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 kg bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegen, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Schneeketten:
Auf Schildern mit dem Hinweis â EUROžSchneekettensymbolâ EUROœ besteht Schneekettenpflicht.
Schneeketten müssen auf alle Räder der angetriebenen Achsen montiert sein.
Bei Allradfahrzeugen auf mindestens zwei Antriebsräder (gemäß Empfehlung des Fahrzeugherstellers).
Sind dann zulässig (außerdem empfehlenswert), wenn Straßen mit Schnee- oder Eis bedeckt sind.
Winterreifenspikes:
Erlaubt seit 19.03.2004 gilt § 4 Abs 5 Z 2 lit KDV = Z 8 der 49. KDV-Novelle:
Spikereifen dürfen in den Sommermonaten (Juni, Juli, August und September) nicht verwendet werden.
Geschwindigkeiten 80/100 (Freiland/Autobahn)
Winterreifenspikes sind nur an Fahrzeugen bis 3,5t in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern zulässig. Auch an Anhängern sind Spikereifen zu montieren.
Genormte Spikesaufkleber sind am Fahrzeug anzubringen.
Weiteres für LKWs und Omnibusse:
Österreich hat im Bundesgesetzblatt vom 09. Mai 2006 eine Änderung des Kraftfahrzeugsgesetzes (KFG) von 1967 beschlossen.
Danach wird festgelegt, dass im Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März Lenker von Lkws und Omnibussen zumindest auf den Rädern der Antriebsachse Winterreifen (M+S Reifen) anzubringen haben.
Bei der Verwendung von M+S - Kennzeichnungen ist in Österreich eine Profiltiefe von mindestens 5 mm (Diagonalreifen) bzw. von mindestens 4 mm (Radialreifen) vorgeschrieben. Des Weiteren ist der Fahrzeuglenker verpflichtet ebenfalls in diesem Zeitraum vom 15. November bis 15. März geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.
Die aktuellen witterungsbedingten Meldungen sind jeweilig zu beachten!«
Gruß,
diezge
jules17
10.04.2008, 08:39 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
@georg
ich weiß ;) wollte nur fabian ein bisschen ärgern
Lambo-Benni
10.04.2008, 21:06 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
Ich schlage eine andere Richtung ein...
Michael hat Recht! Wenn ich auch nicht 100% seiner Meinung bin, hat er doch einigen hier etwas voraus.
Einem Menschen folgen kann jeder, aber von dessen Wege abweichen nur, wer selbst denkt!
jules17
11.04.2008, 10:17 Uhr
zu: www.gegen-winterreifen.de
"Einem Menschen folgen kann jeder, aber von dessen Wege abweichen nur, wer selbst denkt!"
Deswegen fahr ich ja auch bei rot über die Ampel ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte
Wer parkt?
Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet
Wer sein Fahrzeug verlässt
Wer länger als drei Minuten hält
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr
Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sie dürfen nicht abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte
Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?
Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren
Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen
Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen
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