Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
18.03.2007, 22:06 Uhr

Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hallo

mein kumpel will mir seinen Aerox verkaufen, und hat ihn bereits für 2007 als 25km/h roller angemeldet und sich das neue 2007er Kennzeichen geholt.

ich mach aber grade 50ccm schein und will ihn eben als 50km/h roller anmelden.

Muss ich jetzt nochmal die 65euro Versicherung bezahlen oder kann ich ihn einfach so auf die Versicherung meiner Eltern ummelden ohne was zu bezahlen??

Und wie schauts aus, muss ich mit dem Versicherungswechsel auch nochmal zum TÜV?

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
19.03.2007, 09:13 Uhr

zu: Versicherung umelden - gebühren nochmal zahlen?

Hi,
wenn du für den Roller auch Papiere für die 50 km/h-Zulassung dazu bekommst, dann kannst du die Versicherung einfach übernehmen und auf 50 km/h umschreiben lassen. Sollte eigentlich nichts kosten (versicherungsabhängig - musst du mit ihr klären).
Sollten nur Papiere mit eingetragener Drosselung als Mofa vorhanden sein, must du die Drossel entfernen (lassen) und dann neue Papiere beantragen (vermutlich beim TÜV mit den entsprechenden Gebühren).

Gruß, Tinuk

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen