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Das FAHRTIPPS-Forum
FAHRTIPPS Smalltalk :-)
Bobbie25
28.07.2005, 23:40 Uhr
Witziges :P
Fall 1)
Bei uns gibt es innerstädtisch eine Kraftfahrtsstrasse (Duisburg-Ruhrort richtig Duisburg-Zentrum)
Auf Kraftfahrtsstrassen darf ich 130 km/h fahren, sofern die Geschwindigkeit nicht begrenz ist, nun hab ich mir heute mal den Spass erlaubt meinen Benz etwas aufzdrehen so dass ich auf den 400 m mal so richtig auf touren komme (erst danach kommt Tempo 60) da halten mich doch tatsächlich die Grünen Männchen an.
"Guten Tag. Allgemeine Verkehrsbehinderung.... blabla bitte Fahrzeugschein, Führerschein.." mehr wollte er nicht. Ich alles brav gegeben und er baute sich langsam vor mir auf. Dann hab ich ihm mal zu verstehen gegeben "So was geht jetzt, hab wenig zeit. Was gibts für Probleme...".
Darauf er "Hier gilt Tempo 60" und ich "das stimmt, ab hier gilt auch tempo 60" aber nicht wo ich gefahren bin." Das Waldmeisterchen wollte dann noch mit diskutieren und ich zu ihm halt gesagt, soll mir schreiben was er will, ich werde alles ablehnen. Aber gibt echt bescheuerte "Bullen" ;) auch wenn ich nur darauf gewartet habe das die mich mal anhalten .
Fall 2)
Eine Freundin von mir wohnt in einem schönen Dörfchen. Deren Eltern sind wirklich nicht Armut gebeutelt ;). Zu dem kleinen Anwesen gehört ein kleiner Vorbau, Parkplatz, kleine Strasse, Springbrunnen usw. alles Privatbesitz. Nun waren eines Tages mal die grünen Männchen da und auch dort wollte mich wieder einer belehren "Hallo, Fahren Sie bitte weiter ja?!". Ich natürlich keine Anstalt gemacht, interessiert mich nicht, ist ja Privatbesitz. Der Polyp wieder "Hallo, zum letzten Mal, Sie fahren bitte weiter..." Wurde er schon ungeduldiger bis er letztlich rangefahren kam und sagte "Junger Mann, hören Sie mich nicht, Fahrzeugschein und Papiere". Darauf ich nur einen Satz "Sie fahren bitte weiter, das hier ist Privatbesitz, sonst rufe ich die Polizei". oO( konnte mir das grinsen nicth verkneifen). Der Bulle war angepisst ;P
Fall 3)
B 8 aus Duisburg-Süd nach D'dorf-Kaiserswerth gilt Tempo 70, nur Landmaschinen dürfen überholt werden (also da bis Tempo 100, da ausserorts). Ich gemütlich hinter ner Vespa her, die mit unglaublichen 50km fuhr *gähn*. Dann kurz vor Kaiserswerth geb ich Gas, setze gerade an, also wirklich nur 10m neben der Vespa gefahren, da steht tatsächlich nen Polyp im Motorrad und winkt mir freundlich. Na toll, Jackpott ;) Der belehrt mich blabla das es viel zu gefährlich sei hier zu überholen. Für mich ist es viel gefährlicher nen Mähdrescher der schon überbreite hat mit Tempo 100 zu überholen als ne Vespa mit Tempo 70... Hab ich ihm dann so auferlegt und nur gesagt "Nichts für Ungut, Sie sind ja hier nur die Exekutive..." ;) Auf das Knöllchen warte ich noch bis heute :(
So Long :P
Dreizack
29.07.2005, 00:16 Uhr
zu: Witziges :P
Der Herr haben wohl ein etwas infantil-gespanntes Verhältnis zu den Herrn Polizeisigen, wie?
Prinzipiell habe ich mit denen kein Problem und Spielchen mit denen machen dünkt mir doch in der Motivation etwas zurückgeblieben, schließlich gibt es auch mal ne Situation wo man sie braucht.
Zu Kraftfahrstraße, siehe Kommentar Schlaukopf.
Wieso muß man einen Mähdrescher mit 100 überholen? Und wenn das Überholverbot nur für landwirtschaftliche Apparate ausgenommen ist wieso hältst du dich nicht dran?
Witziges habe ich auch schon mit den Herren in Grün erlebt, was aber nur bewies daß es auch ganz normale Menschen sind die ihrer Arbeit nachgehen.
Bobbie25
29.07.2005, 00:30 Uhr
zu: Witziges :P
für Pkw und andere Kraftfahrzeuge ohne Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t
gilt auf Kraftfahrtsstrassen keine Geschwindigkeitsbeschränkung (Richtgeschwindigkeit 130km/h). Ok ich gebe zu, die Regelung gilt normal nur ausserorts.
Hier hab ich innerorts nur die Regelung gefunden das Kraftfahrtsstrassen wie ABs anzusehen sind und dort innerorts schneller als 50 km/h gefahren werden darf.
Naja bis heute sind jeweils zu og. Fällen bei mir noch keine Knöllchen gekommen.
Das man natürlich auf Kraftfahrsstrassen mit Schneeketten nicht schneller als 50km/h fahren darf ist klar ;)) kleiner Scherz an Rande
Lg
Bb
Georg_g
29.07.2005, 01:17 Uhr
zu: Witziges :P
für Pkw und andere Kraftfahrzeuge ohne Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t gilt auf Kraftfahrtsstrassen keine Geschwindigkeitsbeschränkung
Das ist dummes Zeug, siehe Beitrag von schlaukopf.
Hier hab ich innerorts nur die Regelung gefunden das Kraftfahrtsstrassen wie ABs anzusehen sind und dort innerorts schneller als 50 km/h gefahren werden darf.
Das ist ebenfalls dummes Zeug.
Dann kurz vor Kaiserswerth geb ich Gas, setze gerade an, also wirklich nur 10m neben der Vespa gefahren, da steht tatsächlich nen Polyp im Motorrad und winkt mir freundlich.
Das ist dummes Zeug Nr. 3. Beim Verkehrszeichen "Überholverbot" dürfen einspurige Fahrzeuge immer überholt werden.
Am Besten, du beschäftigst dich noch etwas mit der StVO, damit die nächsten Märchenstunde etwas glaubwürdiger ausfällt.
Bobbie25
29.07.2005, 02:34 Uhr
zu: Witziges :P
@Georg_g
du hast den "Witz" der Geschichte nicht verstanden und
zu den innerorts beschrieben Kraftfahrsstrassen kannst mir ja gern mal nen link geben. wär interessant. hast wohl selbst nichts gefunden...
Andreas Wismann
29.07.2005, 06:54 Uhr
zu: Witziges :P
»kannst mir ja gern mal nen link geben. wär interessant. hast wohl selbst nichts gefunden«
http://www.fahrtipps.de/frage/kraftfahrstrasse-ort
schaft.php
Echt Leute, einfach "Kraftfahrstraße" rechts oben in die Suchfunktion eingegeben, da wo die Lupe ist...
Außerdem liegt auch die gesamte StVO zum Nachlesen in der online-Suchfunktion, ich empfehle §§ 3 und 18.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte
Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?
Verschlechterung des Lenkverhaltens
Überbeanspruchung der Bremsen
Schäden an tragenden Fahrzeugteilen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte
Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?
Zu riskanter Fahrweise
Zu verzögerter Reaktion
Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung
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