wuerie
30.09.2004, 09:46 Uhr
Führen ausländischer Fahrzeuge
Ich wohne in der Schweiz und habe dort auch mein Auto zugelassen. Meine Frage dazu: Dürfen Bekannte und/oder Verwandte mit Wohnsitz in Deutschland und deutscher Fahrelaubnis mit diesem Auto in Deutschland fahren? Ich habe mal gehört, dass es da Probleme mit dem Zoll bzw. Finanzamt geben kann.
drottning
23.11.2004, 17:45 Uhr
zu: Führen ausländischer Fahrzeuge
@SCHWEIZER
Was ist denn, wenn ich mir als deutscher Tourist mit deutschem Führerschein einen Leihwagen in der Schweiz nehmen will? Wäre ja dann auch nicht möglich!
Honda-baer
25.11.2004, 21:41 Uhr
zu: Führen ausländischer Fahrzeuge
Ich wohne in den Niederlanden.
Bei uns ist es so das ich ein deutsches Fahrzeug in Deutschland, Belgien oder sonstwo fahren darf, aber nicht in den Niederlanden. Die Zöllner lauern nur darauf Deutsche die in den Niederlanden wohnen, mit einem deutschen Fahrzeug zu erwischen, weil das Steuerhinterziehung währe. Bei uns sind die Fahrzeuge sehr teuer in der Anschaffung und der Steuer, deswegen riskieren es manche Nachbarn von mir ein Fahrzeug zu fahren, das in Deutschland, bei einem Verwandten angemeldet ist.
Gruß Günni
Djanja
22.01.2005, 13:07 Uhr
zu: Führen ausländischer Fahrzeuge
Darf man mit einem schweizer Führerschein in Deutschland ein Auto mit deutschen Kontrollschildern fahren?