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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
08.09.2017, 15:00 Uhr

Fußgänger A und B Verstoß?

Hallo, ich habe mich auf http://bussgeldrechner.com/fussgaenger/ etwas umgesehen wie viel ein Fußgänger noch mal zahlen muss, wenn er über Rot geht etc. weil ich dachte, das wäre mal erhöht worden. Liegt aber anscheinend immer noch alles bei 5 €. Dabei habe ich gesehen, dass manche Sachen von Fußgängern A und manche B Verstoß sind. Kann mir jemand sagen, wieso? Was kann man da bei Fußgängern für einen Unterschied machen? Habe in der Tabelle keinen Unterschied feststellen können, vor allem wenn eh alles 5 e kostet??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aaron
15.02.2018, 09:03 Uhr

zu: Fußgänger A und B Verstoß?

steht unter deinem link nix dazu?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind