schuster
06.09.2013, 09:41 Uhr
Vorfahrt Inbezug auf Grundstück?
Hi,
hatte heute morgen eine bisschen komische Situation. Also ich fahre aus unserem Grundstück Rückwärts raus, da dies noch nicht ganz reicht fahr ich noch mal ein stück auf das Grundstück und wende auf dem Grundstück noch ganz das ich auf die Straße einfahren kann und tue dies auch da ich im Spiegel niemanden gesehen habe. Naja Vollkommen auf der Straße sehe ich Plötzliche im Rückspiegel Lichter eines Rollers und konnte mir einfach nicht erklären wo der her kommt.. muss ihn wohl oder über übersehen haben. Naja da ich sicher gehen wollte ob was passiert ist hielt ich nach 20 metern auf dem Gehweg an, aber der Rollerfahrer fuhr einfach weiter.
Nun die Frage was würde im schlimmsten Fall auf mich zukommen habe mal ein paar Paragraphen raus gesucht.
110100 Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße und gefährdeten ) ( B - 1) 30,00
dadurch Andere.
§ 10, § 49 StVO; § 24 StVG; 47 BKat
110101 Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. ( B - 1) 35,00
§ 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG
109648 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere A - 2 80,00
Vorsicht außer Acht und gefährdeten ) dadurch Andere.
§ 9 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat
109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere A - 2 100,00
Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Ich würde einen der ersten 2 wählen... denke eine Vorfahrtsverletzung dirket war es nicht deswegen diese Paragraphen... von einer Anzeige wegen einer Straftat gehe ich auch nicht aus da er ja einfach weiter fuhr..
Vlt ist dies auch einfach wieder Panikschiebereeiiiiii
danke für eure Hilfe
Gruß Schuster
Fahrmeister
15.06.2014, 16:28 Uhr
zu: Vorfahrt Inbezug auf Grundstück?
Wenn ich aus einem privat Grundstück herausfahre verhalte ich mich nach 10 der StVO, das
bedeutet Ein und Anfahren vom Fahrbahnrand.Eine Gefaehrdung des nachfolgenden Verkehrs ausschliessen.