Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern butzi
20.01.2013, 18:01 Uhr

1,2 Promille während Probezeit

Hallo,

mein Freund ist gestern Nacht bei einer polizeilichen Kontrolle auf Alkohol getestet worden. Auf dem Revier wurde Blut entnommen. Das genaue Ergebnis haben wir noch nicht, laut Aussage der Polizei (vorher Test mit Röhrchen gemacht) werden es wahrscheinlich 1,1 - 1,2 Promille sein.

Er ist 21 und noch in der Probezeit. Ihm wurde direkt der Führerschein entzogen (6 Monate) und Strafanzeige erstattet. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss er nun rechnen (MPU?Geldstrafe?Punkte?Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?).

Er hat auf dem Revier verschiedene Tests machen müssen (Finger an Nase,etc.), welche er alle ohne Probleme "bestanden" hat. Hat dies irgendwelche positiven Auswirkungen?
Bislang hat er noch keine Punkte und auch noch keine Vergehen, die gegen ihn vorliegen.

Vielen lieben Dank für eure Antwort.
Grüße, die butzi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
20.01.2013, 18:54 Uhr

zu: 1,2 Promille während Probezeit

Die "erfolgreich bestandenen Tests" sind eher ein Hinweis auf eine Form von Alkoholismus Deines 21jährigen Freundes als das dies als positiv zu berücksichtigen wäre. Normalerweise hat ein Mensch mit diesem Blutalkoholgehalt durchaus die verschiedensten Ausfallerscheinungen. Da er diese offenbar nihct hatte, muss er Trinerprobt sein.

Über 1,1 Promille im Straßenverkehr ist eine Straftat (weil: absolute Fahruntüchtigkeit!) im Sinne des § 316 StGB.
Zu den Führerscheingeschichten gibt es noch einen Strafbefehl mit ca. 50 Tagesgehalt-Sätzen und 7 (?) Punkte. Weiterhin eventuelle Schadenersatzforderungen und Gerichtskosten, Gebühren für den ärztlicher Dienst usw usw usw....

Der Verlust des Führerscheins sollte jetzt seine kleinste Sorge sein....

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern butzi
20.01.2013, 19:00 Uhr

zu: 1,2 Promille während Probezeit

Vielen Dank für deine rasche Antwort!!

Mein Freund trinkt sehr sehr selten Alkohol. Er hat jedoch noch Antibiotika genommen (wegen Angina) und ich nehme an, dass dies die Wirkung des Alkohols beeinflusst hat?!
7 Punkte würde quasi bedeuten, er wäre beim nächsten kleinen Verstoß (z.B. Geschwindkeitsüberschreitung) seine Führerschein gänzlich los?

Ist MPU nun auch ein Thema?

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
20.01.2013, 19:49 Uhr

zu: 1,2 Promille während Probezeit

Zur MPU wird sich sicher noch jemand anders melden.

Nochmal; Gerade wenn Dein Freund, wie Du jetzt schreibst, "sehr sehr selten Alkohol trinkt", ist es sehr ausffällig, dass er die Tests so "gut" durchlaufen hat. Antibiotika hin oder her; 1,2 0/00 sind dadurch weder weg zu diskutieren noch zu erklären.
Alkohol kann die Wirkung der AB aufheben und die AB können andererseits auch die Wirkung des Alkohol auch empfindungsgemäß erhöhen.
Die Promillezahl bleibt davon aber dieselbe.
Deswegen ist diese Erklärung und oder Entschuldigung Quatsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
21.01.2013, 11:56 Uhr

zu: 1,2 Promille während Probezeit

Auch die Ausrede mit dem Medikament würde nach hinten losgehen, denn wer trotz Medikamente erheblich trinkt und dann auch noch fährt, dessen Eignung zum Führen eines KFZ kann erst recht bezweifelt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern butzi
21.01.2013, 15:00 Uhr

zu: 1,2 Promille während Probezeit

Danke für die "professionellen" Antworten :/
Schade.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Kleinkrafträder

Mofas und Krankenfahrstühle

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen