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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
12.07.2011, 16:52 Uhr

Nachschulung...wann kommt sie?

Hallo Leute... jetzt hat es mich leider auch erwischt...
Ich war am 14.4.2011 zu schnell dran..dafür kam heute der Bußgeldbescheid.
138,50€ 1 Punkt. Vorgeworfen werden mir 21km/h zu schnell gemessen über 124 Meter und 5,84 Sekunden mit ProViDa 2000.

Es hat knapoe 3 Monate gedauert bis nun der Bußgeldbescheid da war...da bei mir durch einen Autounfall gerade finanziell etwas knappheit herrscht... wann muss ich denn in etwa mit der Aufforderung zur Nachschulung rechnen?
Schon in den nächsten Tagen oder Wochen oder wieviel Zeit habe ich denn mindestens? Kommt zuvor noch ein Brief wegen dem Punkt?
Kann ich die Sache etwas hinauszöger indem ich die 2 Wochen Zahlungsfrist voll ausnutze? Was passiert wenn ich nicht bezahle ?

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12.07.2011, 21:41 Uhr

zu: Nachschulung...wann kommt sie?

Hallo. :)

Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, macht die Bußgeldstelle eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde über den rechtskräftig gewordenen Verstoß.
Diese leitet dann die Probezeitmaßnahmen ein (Aufbauseminar).
Gleichzeitig wird der Verstoß dem KBA in Flensburg gemeldet, dieses trägt den Punkt ein; darüber kommt keine weitere Mitteilung.

Bis die Fahrerlaubnisbehörde tätig wird, kann einige Zeit vergehen; üblich ist ein Zeitraum von 6 Wochen bis hin zu ca. 4 Monaten, es kann bei stark ausgelasteten Fahrerlaubnisbehörden auch länger dauern.

Du kannst die Zeit verlängert, indem Du die Rechtskraft des Bußgeldbescheides verzögerst.
Erste Möglichkeit ist natürlich das maximale Ausnutzen der Zahlungsfrist.
Zahlst Du fristgemäß nicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und unanfechtbar.
Dann kann das Geld zwangsweise beigetrieben werden.
Möchtest Du die Rechtskraft weiter hinauszögern, kannst Du einen "taktischen" Einspruch unbegründet einlegen.
Wenn dann die Sache an das Gericht gegangen ist, kannst Du den Einspruch wieder zurückziehen. Dadurch gewinnst Du sogar einige Monate.

MfG
Durban :)

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12.07.2011, 21:59 Uhr

zu: Nachschulung...wann kommt sie?

Hallo, wie lege ich Einspruch ein?
Einfach eine Din A4 Seite mit dem Text.
"Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aktenkennzeichen Xyz ein"
Unterschirft und per Einschreiben versenden?

Ich habe die Tat damals bei dem Polizisten schon zugegeben daher weis ich nicht ob die Tat nicht schon Rechtskräftig ist - es steht zwar drauf ich kann Einspruch einlegen aber als Beweise sind angegeben:
Video
Beteiligtenaussage

Und mit der Beteiligtenaussage ist meine gemeint.
Entstehen durch den vorläufen Einspruch Kosten für mich?
Gerichtskosten oder soetwas in der Art ? Ich bin nämlich nicht Rechtschutzversichert aber ein paar Monate würde mir helfen den Betrag für die Nachschulung aufzutreiben!

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13.07.2011, 12:08 Uhr

zu: Nachschulung...wann kommt sie?

Wie gesagt, auch ohne Einspruch ist gut möglich, dass die Aufforderung zum ASF einige Monate auf sich warten lässt.
Der Einspruch muss nicht begründet werden. Dass Du die Tat vor Ort zugegeben hast, hindert nicht Dein Einspruchsrecht.
Die Einspruchsformalitäten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid; Fax müsste möglich sein.

Der Einspruch kann jederzeit bis zur Gerichtsverhandlung zurückgenommen werden; Kosten entstehen erst, wenn zur Gerichtsverhandlung geladen wurde. Diese Kosten sind dann aber nicht sonderlich hoch; hier sind keine Gerichtskosten, sondern nur die Ladungskosten zu tragen.

Du könntest jedoch auch den Sachbearbeiter anrufen und Dir erklären, worum es Dir mit dem Einspruch geht. Möglicherweise kann er dann mit Dir ausmachen, dass er den Einspruch nicht weiterleitet, bis Du den Einspruch zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurücknimmst.

Weitere Tipps gibt es sicherlich auch im Partnerforum www.verkehrsportal.de.

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
13.07.2011, 17:44 Uhr

zu: Nachschulung...wann kommt sie?

Hm okay, also wenn ich jetzt Einspruch einlege, und diesen zurückziehe sobald eine Ladung kommt muss ich nichts bezahlen oder wieviel € kommen dann auf mich zu? Habe etwas von 20€ gelesen stimmt das?

Wie lange würde das denn dauern bis ich eine Ladung bekomme?
Bekomm ich dann nach zurückziehen des Einspruchs einen neuen Bußgeldbescheid oder muss ich dann direkt bezahlen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.07.2011, 00:48 Uhr

zu: Nachschulung...wann kommt sie?

M.E. liegen die Ladungkosten bei 5,60 Euro (pro Person), aber ohne Gewähr.
Wie lange das dauert, hängt von der Auslastung des Gerichts ab.
Ziehst Du den Einspruch zurück, wird der alte Bußgeldbescheid rechtskräftig und Du musst ohne weiteres zahlen.

Du kannst Dich auch nochmal auf www.verkehrsportal.de absichern, dann bin ich der nicht der einzige, der hier Sachen verzapft. :) Vielleicht haben die da noch Ideen!

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