Gürkan
28.03.2011, 17:47 Uhr
1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)
Hallo Leute,
am Donnerstag Abend wurde ich von der Polizei angehalten und habe eine Anzeige, einen Punkt un 40€ Strafe bekommen, weil mein Reifen nicht die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6mm hatte.
Ich habe meinen Führerschein erst seit 5 Monaten, ist aufgrund dieses Punktes mein Führerschein in Gefahr??
(es war der erste Vorfall)
Danke im Voraus
conti69
28.03.2011, 22:20 Uhr
zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)
hallo gürkan dein führerschein ist zwar nicht in gefahr. Aber da du noch in der Probezeit bist bekommst du die Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehem und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.Das Schreiben bekommst du von der Bußgeldstelle.Liebe grüße conti69
Peg
29.03.2011, 06:56 Uhr
zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)
Ein abgefahrener Reifen ist ein B-Verstoß.
Bleibt es bei dem allein, hast du keine Folgen bzgl. deiner Probezeit zu erwarten.
Erst ein zweiter B-Verstoß (oder ein A) würde das mit sich bringen, was conti69 listete.
Siehe http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html
Peg
29.03.2011, 07:58 Uhr
zu: 1 Punkt während der Probezeit (Grund: Nicht Einhaltung der Mindestprofiltiefe)
@Conti69. Die Aufforderung kommt nicht von der Bußgeldstelle, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde.
Siehe hier
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/stvg.php?par
=2a
unter §2a (2)