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Bußgeld, Punkte, Probezeit
alexschneider
15.02.2011, 22:37 Uhr
Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Am .... hat mir meiner Meinung nach ein Bus den Fahrerspiegel auf einer Landstraße abgefahren.(genau sehen konnte ichs nicht , weil es schon 21 Uhr war , und ich nur vorne auf jeden fall ein großes Auto sah ob es jetzt ein Bus oder ein Transporter war kann ich leider nicht sagen). Auf jeden Fall konnte ich gleich sehen, dass dieser "Bus" zu weit an der Spur gefahren ist wenn nicht sogar über meine Spur. Wie gesagt fuhr der Fahrer mir den Fahrerspiegel ab, welcher mir durch das Fahrerfenster ins Auto schleuderte. Ich habe aus Schock, gleich gebremmst und bin rechts auf den großen Fahrradstreifen abgebogen, dabei ist zu beachten, dass die Landstrasse auf einem kleinen Hügel verläuft und der Fahrradstreifen dann ca. 1m. tiefer ist. Ich hielt an rief meine Eltern an schaute mir das Auto an und sah dass ca. 200 m. weg von mir auch dieser Bus anhielt. Ich wollte erstmal nix unternehmen bis meine Eltern kommen bzw. der Fahrer ( dachte auch, dass er die Polizei ruft). Was kam ! Nach ca.5 Minuten war der Bus weg. Aus ca. seiner Entfernungen konnten mich anderen Autos sehen, da Sie dann auf diesen Fahrradstreifen abgebogen haben um sich nach mir zu erkundigen.( Wanrblinker war an, dazu aber später) Ja meine Eltern kamen ich rufte die Polizei , die schrieben sich alles auf und sagten dass sich bei mir einer ihrer Kollgegen melden wird, Kennschildnr. von dem Bus konnte ich nicht sehen. Am nächsten Tag klingelte mich schon die Versicherungsfirma des Fahrers an, fragten mich ob ich den Unfall schildern könnte, ich hab gesagt das ich einen Bus sah, der auf meinem Fahrstreifen gefahren ist. Die Versicherungsfrau lachte mich dabei halber aus, weil es angeblich kein Bus war etc. und dass ich mich angeblich von der Unfallstelle entfernt habe, was eingetl. Unsinn ist und dass der Fahrer auf mich gewartet hat, hat sie auch gesagt. Nun vllt. konnte er mich wirklich nicht sehen was ich mir nur schwer vorstellen kann, da ich ihn sehen konnte und die vorbeif! ahrenden Autos aus seiner Entfernung mich genauso sehen konnte! n,so hab ich es auch der Versicherungsfrau erklärt Naja wir vereinbarten, dass ihre Firma einen Sachzuständigen vorbei schickt , 2 Tage nach dem Unfall kamm ein Gutachter sah sich das Auto an schrieb sich alles auf und versicherte mir eine Kopie zu schicken. Was kam ! Heute nach einer Woche habe ich eine Anzeige von der Polizei erhalten, in welcher ich beschuldigt werde einen Verstoß gegen Rechtsfahrgebot begangen zu haben. Was soll ich nun machen ? Wie soll ich mich dazu schriftlich äußern ? Was hat die Polizei überhaupt unternomen, haben sie mit meiner Beschreibung des Unfalls auch gleichzeitig eine Anzeige wegen Fahrerflucht und auch gleichzeitig Verstoß gegen Rechtsfahrgebot gegen den anderen Fahrer erhoben oder was denkt ihr ?
Peg
16.02.2011, 00:26 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Wenn ich mir den Gesetzestext so durchlese, sieht es tatsächlich nicht so rosig für dich aus:
»(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,«
Du schriebst davon, dass der Radweg 1 Meter unter der Straße war, die ihr zuvor befahren seid. Weißt du, wie viel ein Meter ist?
Ein normaler Küchentisch ist zB nur 78 cm hoch.
Damit war dein Auto (wenigstens aber seine Beleuchtung) für den anderen tatsächlich verschwunden. Dass du (mit Blick nach "oben" weit besser in die Ferne schauen kann, ls der andere "um die Ecke nach unten" ist klar.
Die "angemessene Zeit" hast du nicht zur Kontaktaufnahme genutzt und dich in dem Fahrzeug, das dir entgegen kam, scheinbar deutlich geirrt.
Nach diesen Fakten kann man es mE niemandem verübeln zu denken, dass du dich auch täuschtest, als es darum ging, wer wo fuhr .... :o(
Ich glaube, du brauchst einen sehr guten Anwalt.
Denn der Vorwurf, der dir gemacht wird, ist nicht von Pappe. :o(
Ich wünsche dir viel Glück.
Noch ein Tipp am Rande: An deiner Stelle würde ich den Beitrag in
www.verkehrsportal.de
setzen. Dort tummeln sich genügend Menschen, die sich beruflich mit diesen Problemen auseinandersetzen (Polizisten, Anwälte usw) und dir gern, kostenlos und kompetent Tipps geben und Fragen beantworten.
alexschneider
16.02.2011, 08:58 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Und wieso abweichen vom ..? Wer hat das denn eigentlich behauptet? Wie kommt die Polizei darauf?
Das weiss ich selber nicht, ich würde, dass auch gern wissen, möglich wäre, dass beide eine Anzeige erhoben haben, polizei es geprüft hat und sich für beide schuld entschieden hat , was dann zu einem Verstoß gegen Rechtsfahrgebot gegen beide Fahrer führte? oder dass der Fahrer mir etwas vorwirft, aber dann hätte er doch dazu geschrieben Verstoß gegen Rechtsfahrgebot mit Unfall. Das weiss ich nicht, kann auch nicht mehr dazu sagen.
Zu dem Gutachter der Versicherung, ich war so narrisch und dachte, dass die ihren Gutachter vorbei schicken und der Fahrer somit seine Schuld zugibt, FEHLANZEIGE.
Mein Auto konnte man vllt nicht, 1 m ist natürlich übertrieben, aber man konnte auf jeden Fall die Warnleuchte sehen. Zudem konnte ich auch nicht den Bus sehen, nämlich nur seine Warnleuchte. Warum bin ich nicht zum Busfahrer gegangen ich dachte auf jden Fall, dass er da stehen bleibt , wollte nichts unternehmen erstmal. Das mit der angemessenen Zeit, ich habe gelesen, dass 20 min. eine angemessene Zeit ist, aber nicht 5 min. ! Warum wird dem Fahrer keine Fahrerflucht angehängt, vllt hat er was getrunken , geraucht, telefoniert etc. und ist dann einfach mal weggefahren. Die Polizei muss das doch wissen, was geht da vor ?
Hinniwilli
16.02.2011, 17:02 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Der Unfallgegner muss die Feststellung der Daten ermöglichen - aber muss er sie auch dem aufzwingen, der sie anscheinend nicht will?
alexschneider
16.02.2011, 20:00 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Der Unfallgegner muss die Feststellung der Daten ermöglichen - aber muss er sie auch dem aufzwingen, der sie anscheinend nicht will?
Ich habe keine Lust mehr auf diese Nettigkeit usw. , junge willst du mich verarschen ! Warum habe ich wohl nichts unternommen, die versicherung ruft mich an schickt ihrern Gutachter vorbei, ich dachte die schicken mich ne gutschrift und das thema ist vorbei. Wenn ich aber erst gestern diesen brief von der polizei erhalten habe ist wohl klar dass ich mich jez um dieses FESTstellen bemühen werde. MEIN GOTT EY !
Peg
16.02.2011, 21:33 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Alex, deine Wortwahl finde ich- im Bezug auf Hinniwillis Frage- schwer daneben.
Dass du derzeit genervt bist, weil sich dir der Umfang des Geschehens erst nun (Stück für Stück) offenbart, kann ich verstehen.
Mit der Situation, nicht sooo ungeschoren davon zu kommen, wie man es sich dachte, muss man natürlich erst einmal klarkommen.
Aber mache dir bitte klar, dass du durch die Benutzung des Fahrzeuges nicht unschuldig bist, an den Problemen, denen du dich nun stellen musst.
Aber du solltest nicht alles als Kritik aufnehmen. Und vor allem nicht als bösen Angriff gegen dich sehen
Denn die Frage von Hinniwilli finde ich gar nicht so unberechtigt.
Schließlich machte der Busfahrer keine Anstalten, deine Personalien entgegen nehmen zu wollen. Er gab dir lediglich 5 Minuten Zeit, diese zu überbringen.
Und Hinniwilli fragte nur: Ist man verpflichtet, dem Unfallgegner entgegen zu laufen um ihm das zu geben, was er sich auch holen könnte.
Da sich aber der Vorwurf des Unerlaubten Entfernen vom Unfallort wohl erübrigt hat, scheint sich die Frage für deinen aktuellen Fall nicht mehr zu stellen.
Es ändert aber nichts daran, dass ein anderer (oder du für die Zukunft) aus der Antwort lernen kann.
PS: Nicht alle die hier sind, lesen auch im Verkehrsportal. Und andersrum. ;o)
alexschneider
18.02.2011, 09:11 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
KANN MAN DIESES FORUMTHEMA EIGNETL. AUCH WIEDER LÖSCHEN ?
salty68
24.02.2011, 13:34 Uhr
zu: Unfall - Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Ich empfehle den ADAC-Syndikus. Eine Beratung hat man frei. Letztenendes wird es darauf hinauslaufen, dass jeder seinen Schaden selbst zu tragen hat, wenn Aussage gegen Aussage steht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-104 / 3 Fehlerpunkte
Die Straße ist auf einem kurzen Stück vereist. Was sollen Sie hier möglichst vermeiden?
Bremsen
Beschleunigen
Lenkbewegungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?
Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge
Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind
Nur auf von links kommende Fahrzeuge
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