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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zinsi
24.11.2010, 09:09 Uhr

2mal geblitzt beim rueckwärts fahren

Guten morgen,

ich bin heute morgen im Berufsverkehr-Stau auf der höhe einer Ampel zum stehen gekommen.da ich mit meinem Fahrzeugheck noch halb auf dem Fussgängerüberweg der Ampel gestanden habe, dachte ich ich sollte diesen frei machen und wollte rückwärts fahren ( hinter mir war natürlich noch kein anderes Fahrzeug).
beim Anfahren wurde plötzlich der Blitzer ausgelöst und als ich dann weiter rückwärts gefahren bin hat es dann wieder geblitzt.

Dann ganze hört sich unendlich dämlich an und ich weiß bis jetzt noch nicht welcher Teufel mich geritten haben muss um auf die Idee zu kommen rückwärts zu fahren.

Meine Frage ist jetzt ganz einfach , ob ich doppelt gestraft werde, normal gestraft oder ( bitte, bitte) gar nicht gestraft werden, denn ich bin ja nicht in dem normalen Sinne bei rot über die Ampel gefahren, sondern wollte doch nur den Fußgängerweg freimachen .

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.11.2010, 16:08 Uhr

zu: 2mal geblitzt beim rueckwärts fahren

Das Rückwertsfahren ist die bessere Alternative, als die Kreuzung zu überqueren.

Der Rotlichtverstoß ist verwirklicht, wenn bei rot in den durch die Ampel geschützten Bereich eingefahren wird. Dieser beginnt mit der Fußgängerfurt.
Es werden zwei Fotos durch den Rotlichtblitzer gemacht, um die Bewegungsrichtung des Fahrzeugs festzustellen.

Ganz nebenbei: Es gibt hier zwei "Spielarten":
- Entweder, es wird jeder Blitz durch eine separate Induktionsschleife ausgelöst; die erste hinter der Haltelinie (um festzustellen, dass in den Bereich bei rot, und nicht bei grün eingefahren wurde) und eine am Beginn des geschützten Bereichs; also üblicherweise auf der Fußgängerfurt, so verhanden (um festzustellen, dass der geschützte Bereich verletzt wurde).
- Oder es gibt nur eine Induktionsschleife, und der zweite Blitz löst pauschal zeitversetzt aus (tendenziell bei neueren Anlagen).


Auf den Fotos wird man daher sehen, dass Du nicht in den geschützten Bereich eingefahren, sondern diesen -ganz richtig- geräumt hast.

»Dann ganze hört sich unendlich dämlich an und ich weiß bis jetzt noch nicht welcher Teufel mich geritten haben muss um auf die Idee zu kommen rückwärts zu fahren.«

Wieso? Das war eine vollkommen korrekte Verhaltensweise!

Du hast keinen Rotlichtverstoß begangen.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Zinsi
24.11.2010, 17:44 Uhr

zu: 2mal geblitzt beim rueckwärts fahren

Also erstmal vielen Dank für die hilfreichen und sehr ausführlichen Antworten!:)

Ich bin jetzt auf jeden Fall mal etwas beruhigter. :)

Kann es sein,dass ich zu dem Vorfall noch Stellung nehmen muss ,oder wird im Idealfall erst gar kein Bußbescheid(oder was auch immer) an mich versendet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.11.2010, 19:31 Uhr

zu: 2mal geblitzt beim rueckwärts fahren

Alles denkbar.

Ich worst case erhältst DU einen Anhörungsbogen, weil man Dir einen RLV vorwirft.

Im best case wird das Foto gleich aussortiert!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern user1
28.02.2011, 20:03 Uhr

zu: 2mal geblitzt beim rueckwärts fahren

hallo,
Ich würde das genau so wie du das hier geschrieen hast (und es ja auch der Wahrheit entspicht ) im Anhörungsbogen schreiben. Du wirst ja sicherlich ein anhörngsbogen wegen dem / der Rotlicht versoß/e krigen. allein dass du im sekundenabstand 2 mal bei rot gefahren bist dürfte die beamten stutzig machen. also einfach im anhörungsbogen reinschreiben. dneke da hast du eine canse dass du unbestrafrt davon kommst

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.02.2011, 22:43 Uhr

zu: 2mal geblitzt beim rueckwärts fahren

**Du wirst ja sicherlich ein anhörngsbogen wegen dem / der Rotlicht versoß/e krigen.**

Wenn der mal nicht längst da ist ....
User1, hast du gesehen, dass die Frage über 3 Monate alt ist? ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

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Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

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