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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
  ACAB  
25.09.2010, 00:57 Uhr 
Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Habe ein Bußgeld sowie einen Punkt bekommen weil ich diese eine Plakette nicht hatte und im eingeschränkten Halteverbot geparkt hatte oder so. 
Auf jeden Fall einen Punkt und das in meiner ohnehin schon durch MPU verlängerten Probezeit. 
Womit habe ich jetzt zu rechnen wenn ich das Bußgeld bezahlt habe? 
 
  ACAB  
25.09.2010, 12:12 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Handelt es sich um einen A- oder B-Verstoß? Oder muss ich jetzt so oder so ein Aufbauseminar machen wegen einem Punkt in der (bereits verlängerten) Probezeit? 
 
  Peg  
25.09.2010, 17:57 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Die fehlende Umweltplakette ist ein B-Verstoß. Siehe dazu 
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=4bd 
b07200ef5289c71077b3a05d04c80&showtopic=71767& 
amp;view=findpost&p=1056715267 
 
Die Sache mit "durch MPU verlängerte Probezeit" habe ich nicht wirklich verstanden. 
Bedeutet das, dass du dich bereits bei Punkt 4 der Probezeitmaßnahmen, nach dieser Graphik 
 http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/Sg34/bilde 
r/probezeit.gif  
befunden hast? 
 
  to  
25.09.2010, 20:11 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Die Probezeit wird schonmal nicht durch eine MPU verlängert.  
Hier ist wahrscheinlich - bedingt durch ein Alkohol- oder Drogendelikt, ein besonderes ASF nach § 36 FeV angeordnet worden, welches von einem Psychologen durchgeführt wird. 
 
  ACAB  
27.09.2010, 00:11 Uhr 
Erstmal danke für die Antworten!!!
Hm also scheinen keine weiteren Folgen zu drohen? 
 
Ich dachte man hätte mir mal gesagt dass meine Probezeit verlängert wurde. Musste wegen Drogen zur MPU und danach noch irgendein Aufbauseminar machen um den Führerschein wieder zu bekommen. 
 
Wie ist es eigentlich mit geblitzt werden? Ist ein A-Verstoß, oder? Wohne in Frankfurt da passiert das einem leider schnell! Bin mir nämlich nicht sicher ob ich mal geblitzt wurde. Ist aber schon einige Wochen her (weiß es nicht genau) und habe noch keine Post bekommen. Wielange dauert es normalerweise bis der Brief kommt? 
 
Und was ist eigentlich mit Auto ummelden bei Umzug? Habe neuen Hauptwohnsitz (hab den alten glaub ich als Zweitwohnsitz gelassen oder so) und habe gehört dass man eine Strafe bekommt wenn man sich mit der Ummeldung des Autos länger als sechs Wochen Zeit lässt oder so. 
 
Schonmal danke für die Hilfe im Voraus, tolles Forum hier! 
 
  Peg  
27.09.2010, 14:46 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 20 km/h  hat keinen Einfluss auf die Probezeitmaßnahmen. Erst ab dem 21. km "über erlaubt" ist es ein A-Verstoß. Vorher heißt es "nur": Zahlen und fröhlich sein. ;o) 
 
  Peg  
27.09.2010, 15:22 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Zur Ummeldung und den Fristen: 
Die Bußgeldkatalognummer 180 sagt dazu 
 
Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder gegen die Anzeigepflicht bei Außerbetriebsetzung oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen, verstoßen: 15 € 
Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata 
log.php?s=174 
 
Ein A-Verstoß ist das Nichtummelden sicherlich nicht. Und bei den B-Verstößen ist erläutert: 
» .... Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten. « 
 
Und nun fängt auch mein gedankliches Problem an: 
Weil ich auf Quellen stoße, die die Höhe des Bußgeldes von der Fristüberschreitung zur Ummeldung abhängig machen: 
»  Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann.Bei einer Überschreitung von 6 Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. « 
Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/news/1753.html 
 
Ist es deshalb so, dass die verspätete Ummeldung mal ein B-Verstoß sein kann und mal nicht? Je nachdem wie lange die Frist überschritten wurde? 
 
  ACAB  
27.09.2010, 23:18 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Okay, ich muss jetzt aber doch noch mal auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen.  
Das mit dem Parken und der Plakette bei mir war also nur ein B-Verstoß, in dem Schreiben steht aber dass ich einen Punkt bekommen habe und wer in der Probezeit einen Punkt bekommt muss an einem Seminar teilnehmen, oder? 
 
  Peg  
27.09.2010, 23:52 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Nein, grundsätzlich ist das nicht (wenn auch häufig ,o) ). 
Für ein Handytelefonat bekommt man zB auch einen Punkt, aber keine "Einladung". 
 
  Peg  
28.09.2010, 00:09 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Hier für dich noch einmal eine Auflistung der A- und B-Verstöße: 
» 
A-Verstöße sind: 
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot. 
 
B-Verstöße sind: 
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus « 
 
Die Sache mit der Umweltplakette ist eine unbefugte Beutzung eines Fahrzeuges (ohne Plakette hast du nichts in der Umweltzone zu suchen). 
 
  ACAB  
28.09.2010, 14:28 Uhr 
zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?
Alles klaro, dann noch eine allerletzte Frage:  
Es gibt auch keine Regelung wegen der ich jetzt irgendwie eine "Einladung" oder ähnliches bekomme weil mein Bußgeld ca. 73€ betrug, oder?  
 
Entschuldigt meine extreme Verunsicherung aber habe wie gesagt schlechte Erfahrungen rund um den Führerschein    
 
 
 
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte 
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)? 
  
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren 
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt 
Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-013 / 3 Fehlerpunkte 
Sie fahren hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug mit hoch beladenem Anhänger. Womit müssen Sie rechnen? 
Die Blinker können verdeckt sein, so dass schlecht zu erkennen ist, wenn der Zug abbiegen will 
Vor allem beim Bremsen oder beim Abbiegen können Teile der Ladung herunterfallen 
Der Zug hat wegen der Beladung einen besonders kurzen Bremsweg 
 
  
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte 
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen? 
  
Der Lkw wird anhalten 
Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren 
Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen 
 
  
 
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