B-Rabbit
19.09.2010, 20:34 Uhr
Kreisverkehr falsch gefahren
hey leute, als ich morgens um 4:30uhr zur arbeit gefahren bin, hatte ich so ein schläfer vor mir der mit 30 km/h gefahren ist. ich kam mit ihm auf einen kreisverkehr mitten in der stadt zu, er fährt wie man es soll im uhrzeigersinn den kreisverkehr ein, ich dachte mir jetzt überhol ich ihn, und fahr den kurzen weg nach links gegen den uhrzeigersinn den kreisverkehr durch, und siehe da was steht dort ein polizei auto....
die haben mich angehalten und dann alles von mir durchgecheckt und gesagt ich werde was von der busgeldstelle hören, bin noch in der probezeit... womit muss ich rechnen?
Peg
19.09.2010, 22:33 Uhr
zu: Kreisverkehr falsch gefahren
Ich denke, dass da die Tatbestandsnummer 139 Anwendung findet.
Das würde ein Knöllchen von 20 Euro (aber keine Folge für die Probezeit) bedeuten.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv
_38.php?output=text
Peg
20.09.2010, 12:12 Uhr
zu: Kreisverkehr falsch gefahren
Ja, ich schluckte auch, als ich dieses geringe Geld sah, das dafür im Raume steht.
Dann las ich den Satz, der über diesen Tatbeständen steht:
**Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten**
Nun kommt es wohl darauf an, wie sich der B-Rabbit dazu gegenüber den Ordnungskräften äußerte ....
und dann kann die Sache schon GANZ anders aussehen.
Deiner Idee, bezgl. einer Untersuchung der charakterlichen Eignung, wäre ich nicht ganz abgeneigt. ;o)