pinkestoertchen
31.01.2010, 23:14 Uhr
alkohol am steuer
hallo liebe forum-gemeinde. ich besitze seit ca. 6 monaten meine fahrerlaubnis (begleitendes fahren mit 17) und hätte da einige fragen bezüglich alkohol am steuer.
es ist ja generell so, dass jemandem, der den erlaubten promillewert (außerhalb der probezeit, über 21...) überschreitet und sich trotzdem hinters steuer setzt, der führerschein entzogen wird. habe gehört, dass die beifahrer die ebenfalls einen führerschein besitzen, diesen auch abgeben müssen, da sie ja den fahrer davon hätten abhalten müssen, betrunken auto zu fahren. nun zunächst die erste frage: stimmt das überhaupt?
und nun kommt meine zweite frage: ich bin ja nun noch in meiner probezeit. was ist, wenn ich in eine situation wie die oben geschilderte komme, kann mir der führerschein dann ebenfalls entzogen weden? muss ich dann zur mpu? und muss ich meine prüfung auch nachholen?
ich bedanke mich schonmal für die antworten!
liebe grüße :)
durbanZA
01.02.2010, 00:28 Uhr
zu: alkohol am steuer
Hallo.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, Straftaten anderer zu verhindern.
Strafbar ist, wenn man nicht Täter ist, lediglich die Anstiftung gem. § 26 sowie die Beihilfe gem. § 27 StGB.
Mit anderen Worten: Wenn Du einen Betrunkenen nicht gerade zu seinem Auto getragen (§ 27) oder ihn dazu aufgefordert hast, Dich nachhause zu fahren (§ 26), so machst Du Dich nicht strafbar, wenn der Fahrer betrunken ist.
Im Interesse um Deinen eigenen Kopf solltest Du aber zu einem Betrunkenen nicht unbedingt ins Auto steigen.
Rein statistisch gesehen ist übrigens der Beifahrersitz der gefährlichste Platz im Fahrzeug, dort ist die Rübe als erstes ab.
mfG
Durban