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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pinkestoertchen
31.01.2010, 23:14 Uhr

alkohol am steuer

hallo liebe forum-gemeinde. ich besitze seit ca. 6 monaten meine fahrerlaubnis (begleitendes fahren mit 17) und hätte da einige fragen bezüglich alkohol am steuer.
es ist ja generell so, dass jemandem, der den erlaubten promillewert (außerhalb der probezeit, über 21...) überschreitet und sich trotzdem hinters steuer setzt, der führerschein entzogen wird. habe gehört, dass die beifahrer die ebenfalls einen führerschein besitzen, diesen auch abgeben müssen, da sie ja den fahrer davon hätten abhalten müssen, betrunken auto zu fahren. nun zunächst die erste frage: stimmt das überhaupt?  
und nun kommt meine zweite frage: ich bin ja nun noch in meiner probezeit. was ist, wenn ich in eine situation wie die oben geschilderte komme, kann mir der führerschein dann ebenfalls entzogen weden? muss ich dann zur mpu? und muss ich meine prüfung auch nachholen?
ich bedanke mich schonmal für die antworten!
liebe grüße :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.02.2010, 00:28 Uhr

zu: alkohol am steuer

Hallo.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, Straftaten anderer zu verhindern.

Strafbar ist, wenn man nicht Täter ist, lediglich die Anstiftung gem. § 26 sowie die Beihilfe gem. § 27 StGB.

Mit anderen Worten: Wenn Du einen Betrunkenen nicht gerade zu seinem Auto getragen (§ 27) oder ihn dazu aufgefordert hast, Dich nachhause zu fahren (§ 26), so machst Du Dich nicht strafbar, wenn der Fahrer betrunken ist.

Im Interesse um Deinen eigenen Kopf solltest Du aber zu einem Betrunkenen nicht unbedingt ins Auto steigen.
Rein statistisch gesehen ist übrigens der Beifahrersitz der gefährlichste Platz im Fahrzeug, dort ist die Rübe als erstes ab.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

In allen Einbahnstraßen