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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maeusle_91
15.12.2009, 18:41 Uhr

Fahren mit Führerschein im Wald

Hallo zusammen,
ich bin 18 und habe seit 1 Jahr meinen Führerschein d.h. ich bin noch in der Probezeit.
Naja durch eine Sau-Dumme Idee bin ich mit meinen Brüdern von unserem Waldweg aus mit einem Nicht-Angemeldetem Auto in den Wald gefahren, da mir das zurückfahren doch zu gefährlich war haben wir uns dazu entschlossen das Auto oben stehen zu lassen. Naja die Polizei hat jetzt bei uns angerufen und kommt bald...jetzt möchte ich gerne wissen womit ich so rechnen muss...Punkte?Fahrverbot?Nachschulung?

ich weiß gar nicht womit ich jetzt rechnen muss...bitte helft mir

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02.01.2010, 06:59 Uhr

zu: Fahren mit Führerschein im Wald

Wenn du mit eien unanngemeldeten Fahrzug im Öffentlichen Verkehsraum gefahren bist (wozu Waldwege auch zählen) dann hast du folgene Straftaten begangen

- führen eines Kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeugs ohne gültiges kennzeichen

- führen eines Versichrungspflichtigen Kraftfahrzeugs ohne gültige Haftpflichtverichung

- führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis

desweiteren ist es verboten Kraftfahrzeuge ohne gültiges kennzeichen auf öffentliche Straße bzw im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen
das ist aber nur eine ordungswierichkeit

falls es wegen den o.g punkten zur Anzeige kommt muss der Richter über die Strafe entscheiden.
ich Rate dir wenn du die möglichkeit hast dich an eien Anwalt zu wenden.
hier noch mal ein klink wo mögliche Strafen zu den og. Verstößen stehen zwar als beispiel am Roller kannste aber 1:1 aufs auto übertragen (keine haftung für richtigkeit) http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-67087
.html


Lg User 1

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05.01.2010, 12:26 Uhr

Zaehneklappern

nicht zu vergessen, dass moeglicherweise ein Steuerstrafverfahren droht............

bei allem waere aber erst eindeutig zu klaeren wie die Karre dort ueberhaupt hingekommen ist........falls du ueberhaupt verstehst was ich meine..................

..zum Seitenbeginn

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