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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gracy
18.11.2009, 10:42 Uhr

Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

Hallo zusammen,

neulich wurde ich mit einem zu geringen Sicherheitsabstand gefilmt (so zumindest in dem Schreiben, das ich erhalten habe):
103km/h; 25,12m Abstand
Das wären laut Bussgeldkatalog 75,- EUR und 1 Punkt. So weit so gut.
Nun ist es aber so, dass ich mich an den Vorfall nicht mehr zurück erinnere (bin in der Woche ca. 2000km gefahren und es ist inzwischen schon 2 Wochen her) und dass meine übliche "Reisegeschwindigkeit" eher bei 140km/h liegt; somit musste da entweder eine Baustelle sein oder jemand hat vor mir auf "meine" Spur gewechselt, also eine Situation, bei der nunmal kurzfristig der Sicherheitsabstand kleiner wird.
Nun würde es mich interessieren was es denn mit diesem Film, der da gemacht wurde, auf sich hat.

Lange Rede, kurzer Sinn bzw. kurze Frage(n):
- was ist denn auf so einem Film alles zu sehen? (sind das nur 2 Sekunden, also zu wenig um die Gesamtsituation einschätzen zu können, oder ist da mehr drauf?)
- kostet mich das was, wenn ich den Film anfordere und wenn ja, wie viel?

Mit freundlichen Grüßen,
Gracy

P.S.: Forensuche habe ich benutzt, jedoch nichts vergleichbares gefunden.

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18.11.2009, 12:42 Uhr

zu: Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

Es gibt doch auch diese Abstandsmessungen, die stationär gemacht werden. Also ein VW-Bus oder ähnliches steht auf einer Brücke über der BAB, ein Kabel hängt runter und unten steht eine Kamera oder so was in der Art. Wird da auch gefilmt? Aber dass ich so was übersehen habe denke ich eher nicht...

Wie schon erwähnt kann ich mich nicht mehr an die Situation erinnern; mal warten ob noch jemand was zu den Kosten für die Anforderung eines solchen Videobeweises sagen kann, wenn nicht werd ich wohl einfach bezahlen müssen. Mag die 75€ eben nicht wegen einer oben beschriebenen Situation bezahlen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen

Der blaue Pkw muss mich abbiegen lassen

Ich muss den blauen Pkw durchfahren lassen