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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Snowflake88
25.08.2009, 11:48 Uhr

Fahrradfahrer angefahren

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe gestern, beim Linksabbiegen einen Fahrradfahrer leicht angefahren.
Ich habe ihn nur am Vorderreifen seines Fahrrades erwischt und er ist daraufhin hingefallen.

Ich habe dann rechts angehalten, um nach ihm zu sehen, ob etwas mit ihm ist.

Ich hatte ihn gefragt, ob alles in Ordnung ist und er meinte logischerweise "Außer das ich so nen Hals habe, ist alles okay!" Dann ist er auch weiter gefahren.

Es war keine Polizei da und er hat auch keinerlei Äußerungen getroffen ob er nun irgendwie Schadensersatz fordert oder nicht oder ob er mich Anzeigen will.

Ich weis nicht was ich machen soll, ich habe keine Personalien von ihm und er auch nicht von mir, jedoch könnte er sich mein Nummernschild gemerkt haben und dadurch irgendwas machen.

Meine Frage ist, ob ich um meinen Führerschein bangen muss und ob das auch wenn, er unbedingt noch Schadensersatz fordert, ohne Polizei und ohne Versicherung geht?
Also die Kosten selbst übernehmen, ohne in der Versicherung höher eingestuft zu werden und ohne irgendwie Aufbauseminar machen zu müssen oder sogar Führerschein weg?

Bitte um schnelle Antworten.
Danke & LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
25.08.2009, 16:11 Uhr

zu: Fahrradfahrer angefahren

Man sollte sich nicht zuviele Gedanken über ungelegte Eier machen.
...............was ist wenn dies ?
...............was ist wenn das ?

Erstmal ganz ruhig bleiben denn zu 99,9% wird er sich nicht mehr melden.

>>Es war keine Polizei da und er hat auch keinerlei Äußerungen getroffen ob er nun irgendwie Schadensersatz fordert oder nicht oder ob er mich Anzeigen will.<<

-Anzeigen warum ?? Schadensersatz warum ??
Es ist doch überhaupt kein Schaden entstanden, er ist ja anscheinend mit seinem intakten Fahrrad davon gefahren.


>>Ich weis nicht was ich machen soll, ich habe keine Personalien von ihm und er auch nicht von mir, jedoch könnte er sich mein Nummernschild gemerkt haben und dadurch irgendwas machen.<<

-Was könnte er denn damit machen ?? Deinen Namen und die Anschrift bekommt er damit bestimmt nicht raus ! Er könnte höchsten damit zur Polizei gehen, aber die werden auch nicht gleich das SEK los schicken, da ja kein Schaden an Mensch und Material vor- bzw. nachzuweisen ist.


>>Meine Frage ist, ob ich um meinen Führerschein bangen muss und ob das auch wenn, er unbedingt noch Schadensersatz fordert, ohne Polizei und ohne Versicherung geht?
Also die Kosten selbst übernehmen, ohne in der Versicherung höher eingestuft zu werden und ohne irgendwie Aufbauseminar machen zu müssen oder sogar Führerschein weg?<<

-Nein um deinen Führerschein musst du nicht bangen !
-Sicher sind Forderungen jedlicher Art ohne Polizei/Versicherung zu regeln ; jedoch falls tatsächlich Kosten kommen, würde ich diese unter keinen Umständen bezahlen, da dies ja mit einem Schuldeingeständniss gleichzusetzen währe !!!
-Wenn tatsächlich noch eine Anzeige etc. ins Haus flattert (wovon nicht auszugehen ist), einfach einen Gegenanzeige stellen
(wegen deinem Kratzer an der Stoßstange *zwinker*). Da es wohl keine Zeugen gab und ihr beide allein unterwegs wart steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt.


........Also einfach die Füße still halten und besonnen weiter durch die Gegend zockeln, da wird schon nix kommen keine Panik.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was bedeuten diese Dauerlichtzeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-103-B

Ich muss von Fahrstreifen 2 auf 1 wechseln

Beim Wechsel von Fahrstreifen 2 auf 1 ist der nachfolgende Verkehr in jedem Fall wartepflichtig

Die Fahrstreifen 3 und 4 darf ich nicht benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen