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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern regina87
24.07.2009, 17:34 Uhr

Strafe ohne Beweismittel???

Hallo, meinProblem:
Habe ein Straße in Höhe von 10 Euro bekommen, weil ich: "Sie benutzen als Nichtberechtigter (PKW) einen Sonderweg (Z.240) sowie Sie benutzen verbotenerweise den Grünstreifen". Die Zeile: Beweismittel ist leer. Und als Zeuge steht ein Herr XY mit Adresse drin (Ein Anwohner wahrscheinlich) Vor ca 3 Monaten habe ich schon mal eine Strafe von dem Gelände bekommen, aber da war wenigstens als Beweismittel ein Foto angegeben. Muss ic diese Strafe zahlen?? Es gibt keine Beweismittel wie ich das erkennen kann und seit meiner ersten Strafe bin ch da auch nicht mehr reingefahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
24.07.2009, 18:15 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

Also Du hast als "Strafe" ein Bußgeld in unbeachtlicher Höhe für ein begangenes Vergehen bekommen.

Als Beweismittel ist ein Zeuge völlig ausreichend!

Nicht jede Verfehlung oder Straftat muss foto- oder videografisch als Beweismittel festgehalten werden. Die meisten Straftaten werden aufgrund von geeigneten (Augen)Zeugenaussagen srafrechtlich geahndet.

Zahle das Bußgeld und benutze doch einfach zukünftig die vorgesehenen Verkehrswege und der Drops ist gelutscht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
24.07.2009, 20:22 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

Wieso sollte sie das Bussgeld bezahlen, wenn sie nicht in besagte Strasse reingefahren ist?
Also wenn es tatsaechlich so war, dass sie nicht da rein gefahren ist, dann wuerde ich an ihrer Stelle sofort gegen den "Zeugen" Strafanzeige stellen.
Wenn der Drecksdenunziant gesiebte Luft atmet, dann, ja dann ist der Drops gelutscht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.07.2009, 20:48 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

@fliszt
laber doch nicht so ein blech.

man kann es auf ein verfahren ankommen lassen, wer dann recht hat, entscheidet im zweifel ein richter (wenn er sich mit sowas überhaupt befassen will).
eingeknastet wird aber keiner.

mfg
ps: wenn sich alle mal mehr um alle kümmern würden, gab es weniger probleme (von A wie amoklauf bis Z zugeparkte rad-/fusswege)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
25.07.2009, 11:16 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

@carhol:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten.

Falsche Verdaechtigung ist eine Straftat nach Par. 164 StGB und mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
25.07.2009, 12:38 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

Wegen 10 Euro gibts bestimmt kein Verfahren und das völlig zu Recht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern regina87
25.07.2009, 18:25 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

Das Problem ist ganz einfach dieses, dass der Anwohner, bzw. alle Anwohner von dem Fußballlatz da total gestresst sind. Mit denne gibt es immer Stress. Ich habe wie schon gesagt im Frühjahr eine Strafe von da bekommen und seit dem bin ich da auch nicht mehr reingefahren!!! Und wenn ich jetzt die 10 euro zahle (an dem liegt es nicht),....(obwohl ich sagen kann dass ich da zu 100% nicht reingefahren bin, was ist dann in paar wochen??? dann ist der anwohner immer noch gestresst von dem platz und denkt sich wieder was neues aus, oder wie? ich mein, dass kanns doch nicht sein, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.07.2009, 12:42 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

Dann wird wohl jemand anderes mit Deinem Auto dort reingefahren sein. Bei Parkverstößen macht man den Halter verantwortlich.
Überleg Dir eben gut, wem Du das Auto leihst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern regina87
26.07.2009, 16:07 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

es ist niemand außer mir damit unterwegs gewesen!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
26.07.2009, 19:55 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

Dann bleibt Dir nur übrig, mit unanfechtbaren Belegen nachzuweisen, wo Dein Fahrzeug zum angegeben Zeitpunkt tatsächlich gewesen ist. Mit einer Videoaufnahme von einer Überwachungskamera aus einen weit entlegenen Parkhaus beispielsweise oder einer Tankstelle. Nur so liesse sich die Aussage des Zeugen widerlegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern regina87
26.07.2009, 22:27 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

ja momentmal, soll er erstmal beweisen, dass ich da reingefahren bin. mein auto stand auf dem parkplatz vor diesem sondeg, da wo alle anderen auch stehen. ein normaler parkplatz. zeugen habe ich auch. alle aus dem team, di ihre fahrzeuge zur selben zeit da abgestellt haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
26.07.2009, 22:53 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

er braucht nicht beweisen das du da warst, du musst beweisen das du NICHT da warst.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
26.07.2009, 23:11 Uhr

zu: Strafe ohne Beweismittel???

@carhol
Das ist ja super - jetzt habe ich endlich einen Weg es all denen, die ich nicht mag zu zeigen. Ich beschuldige sie und die dürfen sich dumm und dämlich zahlen und gehen vielleicht noch in den Knast...werde schon einen Zeitpunkt finden für den sie kein beweisbares Alibi haben...

Du glaubst das nicht wirklich oder?


@regina87
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja solltest du dich sofort an die wenden. Wenn nein würde ich persönlich trotzdem dagegen angehen. Widerspruch gegen das Bußgeld und wie schon gesagt gegen den Zeugen vorgehen.
Du musst dir aber im Klaren sein, dass du auch den kürzeren ziehen kannst, vor allem, weil du ja schon einmal das gleiche begangen hast. (Aber trotzdem musst du keine BEWEISE haben)

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Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

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Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben