Jerry
22.05.2009, 16:01 Uhr
Fahrrad Alkohol Bußgeld
Hallo,
wurde mit dem Fahhrad auf dem Feldweg angehlaten, 1,6 Prom.
Mit wieviel Bußgeld oder welchen Strafen kann man da rechnen?
carhol
22.05.2009, 16:27 Uhr
zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld
hast du einen führerschein? wenn ja, probezeit ?
mfg
Georg_g
22.05.2009, 20:58 Uhr
zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld
Dann wird wohl wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen dich ermittelt, was nach § 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (hier unwahrscheinlich) oder eine Geldstrafe zur Folge hat. Wurde durch dich zusätzlich eine konkrete Gefährdung eines anderen herbeigeführt, dann kommt auch eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB in Frage.
Da die Tat nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, wird das Gericht die Fahrerlaubnis nicht entziehen. Die Führerscheinstelle wird jedoch Kenntnis davon erhalten und die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.
Da sich das Ganze nach deiner Schilderung aber auf einem Feldweg abspielte, solltest du prüfen lassen, ob man dich überhaupt auf öffentlicher Straße angetroffen hat. Ich würde daher unbedingt zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt gehen.
Drummer
23.05.2009, 09:10 Uhr
zu: Fahrrad Alkohol Bußgeld
Zitat:
Ein Radfahrer der mit 1,6 Promille und mehr unterwegs ist, begeht eine Straftat und muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Besteht er den Test nicht, wird Ihm die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl die Tat mit dem Rad begangen wurde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (AZ. 3C32.07).
Bei so hohen Werten besteht die Gefahr, dass der Radfahrer auch betrunken mit dem Auto fährt.