madabaya
17.04.2009, 21:36 Uhr
umweltplakette
Guten Abend.
Ich habe mein Führerschein seit dem 18.03.09
und schon habe ich einen Punkte. warum?
Das Auto hat ein Rotes Kennzeichen, aber keine umweltplakette, und die Polizei hat mich angehalten für eine normle Verkerhskontrolle, und die haben es zufälligerweise gesehen, das dass Auto kein umweltplakette hatte, naja, ich wusste schon dass man das haben soll, bei autos mit normale kennzeichen, aber ich wusste nicht das bei solchen kennzeichen die umweltplakette nötig ist.
Kürz gesagt: kriege man punkte wenn man ein auto mit rote oder gelbes kennzeichen fährt?
deswegen habe ich jetzt einen Punkte und muss 40 € zahlen.
kann man widerspruch legen?
mfg feijo
carhol
17.04.2009, 22:17 Uhr
zu: umweltplakette
>> Kürz gesagt: kriege man punkte wenn man ein auto mit rote oder gelbes kennzeichen fährt?<<
nein,
nur dann wenn es keine umweltplakette hat und man damit in eine umweltzone fährt.
widerspruch kann man einlegen, bringt aber nix.
es war ein b-verstoss, d.h. bei der nächsten "kleinigkeit" (z.b. handynieren) befindest du dich in einem aufbauseminar.
mfg
asdf555
18.04.2009, 09:42 Uhr
zu: umweltplakette
So ist die Regelung in Stuttgart:
Zitat:
Wer fällt unter die Allgemeinverfügung?
Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008): ...
* Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV
Zitat Ende
http://stuttgart.de/fahrverbot#headline49e982fb00c
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madabaya
18.04.2009, 15:30 Uhr
zu: umweltplakette
danke für eure antworten, die sache ist, nicht ganz Frankfurt am Main hat die Umweltzone, und ich glaube das mit widerspruch kann ich vergessen, ich war mitte in der Stadt, aber die hätten ein auge zudrücken können, davon wusste ich aber nicht, werde mal eine Anwalt nachfragen, aber getan ist getan!
asdf555
18.04.2009, 17:32 Uhr
zu: umweltplakette
www.umweltzone.frankfurt.de
In Frankfurt am Main brauchen außerdem keine Plakette und keine Ausnahmegenehmigung:
...
* Fahrzeuge bei Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit roten Kennzeichen nach § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.