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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
12.12.2008, 18:22 Uhr

Probezeit

Hey liebes Forum,
hab ma ne Frage...
hab am 14.12.2006 meinen Führerschein bestanden, und Probezeit endet ja nach zwei Jahren! Heißt das das meine Probezeit dann auch am 15.12 weg ist??

gruß matze

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.12.2008, 22:09 Uhr

zu: Probezeit

es zählt das datum der aushändigung.
wenn nach 2 jahren die probezeit zuende ist, ist die probezeit nach 2 jahren zuende.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
13.12.2008, 00:32 Uhr

zu: Probezeit

Die Probezeit beträgt immer (mindestens) zwei Jahre.

Es wird nicht generell ab dem Datum der praktischen Prüfung - welches ja durchaus auch schon bis zu einem Monat vor dem Erreichen des Mindestalters gelegen haben könnte -

sondern erst ab der Aushändigung des Führerscheins
= d.h. ab dem Datum der tatsächlichen Erteilung der Fahrerlaubnis gerechnet.

Anmerkung: Sollte während der Probezeit ein gravierender Verkehrsverstoß begangen worden sein, der aber erst nach dem offiziellen Ende der Probezeit im Zentralregister eingetragen werden kann, wird dennoch die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Entscheidend ist immer das Datum der Zuwiderhandlung, nie das Datum der Eintragung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
14.12.2008, 12:00 Uhr

zu: Probezeit

Ne also ich hab am Tag der praktischen Prüfung auch gleich den Schein bekommen. Des war heute auf den Tag vor zwei Jahren   
also kann ich dcoh annehmen das dann heute meine Probezeit endet, weil Verkehrsverstöße hatte ich bis jetzt net...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
14.12.2008, 12:35 Uhr

zu: Probezeit

@ dermatze: so ist es, und zwar genau um 24.00 Uhr oder vielleicht auch erst am 15.12.08 um 00.00 Uhr ;-)

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
14.12.2008, 16:39 Uhr

zu: Probezeit

juhuuuuu XD
ja so zwei jahre probezeit sind scho lang...
da kann immer ma was passieren....   

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

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Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

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Auf Vorfahrt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist