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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maradonna90
18.11.2008, 12:16 Uhr

Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Ich hatte am 14.11 gegen 8 Uhr einen Verkehrsunfall. Ich auf dem Fahrrad ,die Frau mit dem Auto.
Ich will jetzt nichts ausführlich beschreiben, es ist aber so, dass ich ihr die Vorfahrt gewährt habe die sie hatte (ich fuhr auf der Straße) und sie die Kurve in die Einbahnstraße zu stark geschnitten hat. Die Einbahnstraße ist für Radfahrer freigegeben!
Sie hat bei der Polizei angerufen, den Unfall gemeldet (das prüf ich aber noch auf der Wache nach!) und wir haben uns darauf verständigt nicht die Polizei zu rufen, sondern das per Versicherung zu klären - Personalien wurden ausgetauscht. Sie schien mir sehr einsichtig deshalb, sah ich das auch nicht als notwendig jetzt die Polizei zu rufen.
Gestern am Telefon bestreitet sie die ganze Sache und meint ich hätte ihr die Vorfahrt genommen etc.

Mein Vater meint ich soll heute Anzeige erstatten, aber weswegen und ist das überhaupt möglich ?

Danke :)

P.S: Zum Glück ist nur ein Sachschaden entstanden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maradonna90
18.11.2008, 12:28 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Sollte Tatsachen in der Überschrift heißen, sorry.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.11.2008, 15:48 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

anzeige, meldung ist möglich.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.11.2008, 17:24 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Die Polizei hat keine übersinnlichen Fähigkeiten, mit denen sie in die Vergangenheit blicken kann. Eine Anzeige wird kaum dazu beitragen, die tatsächlichen Geschehnisse zu klären.

Außerdem kann man mit einer Anzeige nur straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen erreichen, nicht aber die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadensersatz).

Was genau willst du denn jetzt erreichen? Willst du, dass die Frau für ihr Verhalten bestraft wird? Dann musst du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, wobei der Nachweis, dass der Unfall geschah, weil sie die Kurve geschnitten hat, ohne Zeugen nicht leicht zu erbringen sein wird. Oder willst du Schadensersatz für dein kaputtes Rad? Dann mache diese Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung der Frau geltend.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
18.11.2008, 19:02 Uhr

zu: Verkehrsunfall, Beteiligte verdreht Aussagen!

Auf jeden Fall für die Zukunft: Niemals unter der Hand einigen. Weil im Nachhinein irgendwas zu beweisen ist schwierig bis unmöglich und die Leute nutzen das gerne aus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt