
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 der marc 
17.10.2008, 15:21 Uhr
2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!
Hallo
ich habe kurz vor ende der probezeit nach etwa 1,5 jahren einen bußgeldbescheid bekommen (zu schnell in der Ortschaft und 3 Punkte).
Anschließend habe ich ein Aufbauseminar besucht.
Nun, nach etwa 3,5 Jahren in meiner verlängerten Probezeit habe ich einen Anhörungsbescheid bekommen auf dem steht, dass ich gefilmt wurde und auf der Autobahn weniger als 4/10 den vorgeschriebenen Abstands eingehalten habe (Geschwindigleit unter 130km/h). Der Bescheid beinhaltet 60€ und 2 Punkte. Es steht auch geschrieben, dass in manchen Fällen das Bußgeld angehoben werden kann und die Strafe generell höher ausfällt. (übrigend, wurde in bayern gefilmt)
Was habe ich jetzt zu erwarten wenn der richtige Bußgeldbescheid kommt. Muss ich dann meinen Führerschein abgeben und zur MPU?
Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
MFG marc

 carhol
17.10.2008, 16:41 Uhr
zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!
strafe steht im bescheid, für den führerschein hat es keine auswirkungen, erst beim nächsten verstoss in der pz ist die karte weg.
mfg
 der marc 
17.10.2008, 19:23 Uhr
zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!
Puhh, das is gut.
Also muss ich das zahlen, was jetzt in dem Anhörungsbescheid steht. die strafe kann sich also nicht weiter erhöhren...?!
 durbanZA
19.10.2008, 16:10 Uhr
zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!
Du wirst von der Führerscheinstelle den "Rat" bekommen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wodurch 2 Punkte abgebaut werden können.
Pflicht ist die Teilnahme nicht.
Weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen gibt es dann nicht. Jedoch wird dann beim nächsten A-Verstoß in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn die Strafe erhöht wird, steht dieser Umstand im Bußgeldbescheid. Eine spätere Erhöhung findet nicht statt.
 peter321
22.10.2008, 11:27 Uhr
zu: 2. Verstoß in der Probezeit nach Aufbauseminar!!!
also da ich das Ganze erst durchgemacht habe, kann ich dir mir Sicherheit sagen:
Du musst keine weiteren Konsequenzen hinsichtlich eines Führerscheinentzuges befürchten.
Beim 2. A-Verstoß bekommst du nur eine "Empfehlung" zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Eine "Empfehlung" ist jedoch -wie der Name schon sagt- KEIN MUSS, d.h. es passiert garnichts, wenn du nicht hingehst.
Für diese verkehrspsychologischen Beratung hat du 2 Monate Zeit. Wenn in diesen 2 Monaten etwas passieren sollte, hat das auch noch keine Auswirkungen auf deinen Führerschein (nur die reine Geldstrafe, aber wenn du natürlich zu schnell warst, dann gibt es Entzug wegen den km/h und nicht wegen der Probezeit).
Deine Frage ist auch genau im Gesetz erwähnt:
§ 2a Abs. 2 Satz 2
........ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat........
Ich habe nicht an dieser "verkehrspsychologischen Beratung" teilgenommen.
1. ) keine Lust, im Einzelgespräch mich mit einem Psychologen zu unterhalten
2.) 300 € oder mehr zu zahlen
Aber wenn du denkst, dass du es brauchst oder es deinem Fahrverhalten hilft, dann mache es!!
Aber lass dir nichts mehr zu schulden kommen, sonst ist dein Lappen für mind 3 Monate weg und du musst ihn neu beantragen (der kommt nicht von alleine, d.h. dann Lichtbild, Führungszeugnis, es kostet Geld etc...)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Linienbus, der auf Ihrer Fahrbahn in Gegenrichtung an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet hat. Worauf stellen Sie sich ein?
Fahrgäste wechseln die Seite der Fahrbahn, um den Bus noch zu erreichen
Die Fahrgäste überqueren die Fahrbahn erst, wenn der Bus das Warnblinklicht ausgeschaltet hat
Aus dem Bus aussteigende Fahrgäste überqueren unvermittelt die Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte
Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?
Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren
Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung
Sie müssen vor dem Bahnübergang warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?
So früh wie möglich hochschalten
So spät wie möglich zurückschalten
Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|