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Bußgeld, Punkte, Probezeit
thomas378
14.10.2008, 11:00 Uhr
Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
Hallo,
ich wurde auf der Autobahn geblitzt. Der Blitzer stand weniger als 100m hinter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h.
Nach meinem Kenntnisstand muß der Abstand zwischen dem Schild und dem Blitzer deutlich größer sein.
Kann mir jemand hierzu Hinweise geben?
Gruß
Thomas378
carhol
14.10.2008, 11:38 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
da sind deine infos falsch.
der blitzer darf 1cm hinter dem schild stehen.
alles andere sind interne dienstanweisungen für die beamten die für dich keine bedeutung haben.
mfg
dermatze
14.10.2008, 12:27 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
wie die beamten haben die Anweisung den Blitzer 100 m hinter dem Schild aufzustellen? dürfen es aber dann doch 1 cm dahinter platzieren? hä
sorry erklär ma bitte carhol thx
Crashkid
14.10.2008, 12:28 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
Ich habe in der Fahrschule auch gelernt, daass man die angekündigte Geschwindigkeit beim Passieren des Schildes erreicht haben soll. Allerdings finde ich das auf Autobahn häufig sehr schlecht gelöst.
Wenn ich mit deutlich über 200 unterwegs bin und da taucht plötzlich ein 80 Schild ohne Vorankündigung auf, ist es häufig sehr schwirig rechtzeitig runterzubremsen. Vorallem natürlich wenn noch jemand hinter einem fährt und man nicht mal eben so eine Vollbremsung einleiten mag.
Crashkid
14.10.2008, 12:30 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
Da gibt es gar nicht viel zu erklären. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt wo der Blitzer aufgestellt wird.
Dennoch kann es regional Anweisungen für die Beamten geben, den Blitzer nicht unmittelbar nach dem Schild aufzustellen. Ein Entgegenkommen dem Autofahrer gegenüber, der das Schild evtl. zu spät gesehen hat.
dermatze
14.10.2008, 12:34 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
achsoooo okay danköööö
carhol
14.10.2008, 12:39 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
>> Wenn ich mit deutlich über 200 unterwegs bin und da taucht plötzlich ein 80 Schild ohne Vorankündigung auf, ist es häufig sehr schwirig rechtzeitig runterzubremsen. Vorallem natürlich wenn noch jemand hinter einem fährt und man nicht mal eben so eine Vollbremsung einleiten mag. <<
so ein beitrag macht mich wieder richtig fröhlich.
willst du jetzt jeden unfall, jeden stau, jedes hinderniss nur noch mit vorankündigung haben ???
fahren "auf sicht" ist angesagt und wenn du nicht schnell genug oder weit genug schauen kannst, sind "deutlich über 200" erheblich zu schnell für dich.
Dienstanweisungen sind "soll bestimmungen" für die ausführenden beamten, kein muss. selbst wenn es ein "muss" wäre (aber keine behörde kann sich über bestehende §§ hinwegsetzen), sind sie nicht für den bürger relevant.
die 100 km/h gelten ab schild so steht es nunmal in den vorschriften.
mfg
durbanZA
14.10.2008, 12:43 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
Ich kann mich Carhol nur anschließen.
Es gibt zwar -von Bundesland zu Bundesland- unterschiedliche innerdienstliche Anweisungen, wo Kontrollen stattzufinden haben.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien hat jedoch keine Außenwirkung, d.h. die Messung wird dadurch nicht ungültig.
Darüberhinaus betonen diese Richtlinien, dass in Einzelfällen, z.B. innerorts, bei Gefahrenstellen oder sehr kurzen Verbotsstrecken der "Mindestabstand" zum Schild unterschritten werden kann.
Das Gesetz ist eindeutig: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und kann von da an überwacht werden.
Zu dem von Chrahkid angesprochenem Problem kann man nur sagen: eigenes Risiko.
Die begrenzenden Schilder sind so angebracht, dass sie bei einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h rechtzeitig erkennbar sind.
Wer schneller fährt, darf das gerne tun, tut dies aber auf eigene Gefahr.
Da auch bei Geschwindigkeiten jenseits der 130 km/h das Sichtfahrgebot gilt, darfst Du nur dann schneller fahren, wenn Du sicherstellen kannst, dass Du in der Lage bist, rechtzeitig zu bremsen.
Übrigens machen sich die wenigsten bewusst, was passieren würde, wenn man eine verbindliche Regel aufstellen würde, die besagen würde, dass erst ab -sagen wir- 100m geblitzt werden darf:
Dort, wo man nicht geblitzt werden darf, würde sich kaum jemand an die zHg halten- logisch.
Um sicherzustellen, dass an den relevanten Punkten die zHg eingehalten wird, müsste man die Verbotszonen entsprechend ausweiten, damit die fragliche Stelle bereits hinter den 100 Metern liegt.
Ein Beispiel: Vor einer Schule befindet sich auf einer Länge von 100 Metern eine zHg von 30 km/h.
Würde man nun besagte Regel einführen, wäre diese Geschwindigkeitsbgerenzung nicht mehr kontrollierbar und damit wirkungslos.
Damit in der eigentlichen Gefahrenstelle kontrolliert werden kann, müsste man die Verbotsstrecke in jeder Richtung um 100 Meter ausweiten.
Und da soll nocheinmal jemand meckern, dass zu viel begrenzt wird...
Crashkid
14.10.2008, 13:09 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfal
Ich fahre stets nur so schnell, wie es die Situation und die Sicht zulässt. Ich kenne aber durchaus Autobahnabschnitte, die über Kilometer schnurgerade sind, sodass man jedes Hindernis, Stauende oder was auch immer rechtzeitig erkennen kann. Und dennoch sind Schilder häufig von Büschen oder anderem Gestrüpp verdeckt, sodass das Abbremsen teilweise schwierig wird.
Das ist natürlich eigenes Risiko, etwas anderes würde ich nie behaupten. Wenns blitzt ist man halt Fußgänger und ein bisschen ärmer als vorher ;-)
thomas378
14.10.2008, 17:17 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
Danke für die Antworten, wenngleich die Aussage, daß auf Autobahnen erst nach x Metern nach dem Schild geblitzt werden darf nicht wie ich es mir gewünscht hätte kam.
Ich werde trotzdem Einspruch einlegen - mal schaun.
Ansonsten werde ich in Zukunft immer die scheinbar vom Gesetzgeber gewollten Vollbremsungen hinlegen - mal schaun, wie es den Amateuren hinter mir dann ergeht - aber Gesetz ist halt Gesetz.
Danke und Gruß
carhol
14.10.2008, 18:03 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
auch hier irrst du.
der gesetzgeber hat vollbremsungen ohne besonderen grund auch verboten.
eine geschwindigkeitsschild ist kein "besonderer grund".
mfg
durbanZA
14.10.2008, 20:09 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
Wie hoch ist die Übertretung denn überhaupt?
Lohnt da ein Einspruch?
carhol
14.10.2008, 22:02 Uhr
zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle
weil einspruchlandet vor gericht und kostet geld (wenn man verliert, was hier sehr wahrscheinlich ist).
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?
Alle Fahrzeuge, die
- in gleicher Richtung fahren
- entgegenkommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte
Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?
110 oder 112
0130
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte
Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?
Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn
Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn
Vor alkoholisierten Autofahrern
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