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Bußgeld, Punkte, Probezeit
corsaschnecke
27.03.2008, 14:56 Uhr
Unfallverursacherin?
Hallo... Bräuchte da mal euren Rat...
Ich war gestern zu nem Stadioneinsatz unterwegs... Wir sind mit zwei Wagen gefahren und ich bin vorgefahren... Ich musste auf einer Landstr links in eine Strasse abbiegen, allerdings war dort eine durchgezogene Linie... Ich bin dann trotzdem dort abgebogen, war aber schon einige Meter vor meinen Kollegen... Die wollten mir hinterher und dort auch links fahren, allerdings ist ihnen dabei jemand aufgefahren... Habe kurz angehalten und bin ausgestiegen um zu fragen ob alles okay sei und bin dann weiter zum stadion gefahren, damit wir nicht alle zu spät kommen... (denn ich hatte mit dem Unfall ja an sich nichts zutun) Kurz drauf hat die Polizei auf meinem Handy angerufen um meine Personalien aufzunehmen... Sie meinten ich würde als Unfallverursacherin im Polizeiprotokoll stehen und Post bekommen...
Jetzt meine Frage(n):
Womit kann ich jetzt rechnen? (Bin noch 2Mon in der Probezeit, habe mir allerdings noch keinen einzigen Punkt zu Schulden kommen lassen)
Kann man mir den Unfall wirklich anhängen, obwohl ich schon weiter weg war und mir ja keiner aufgefahren ist?
Lg Jule
durbanZA
27.03.2008, 16:46 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
Hallo, willkommen im Forum.
Voraussetzung dafür, daß man Unfallverursacher(in) ist, ist, daß man am Unfall überhaupt beteiligt war. Das wäre für Dich dann der Fall, wenn Du zum Kausalgeschehen des Unfalls beigetragen hättest.
Wie diese Situation aussehen soll, ist mir nach Deiner Schilderung nicht klar.
Hat die Polizei dazu was gesagt?
Im für Dich günstigsten Fall würde es für Dich bei einem Verwarngeld iHv 35 € bleiben. Sollte Dir jedoch eine Unfallbeteiligung vorgeworfen werden droht Dir ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 164 StGB). Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Daher solltest Du schnellstmöglich bei der Polizei herauskriegen, was Dir genau vorgeworfen wird ohne jedoch eine Aussage zum Unfallhergang zu machen !
Kann es sein, daß Dein Hinterman da versucht, die Schuld auf Dich abzuwälzen? Wie gesagt, klär das ab (ein freundlicher Anruf kann da weiterhelfen), aber sag gegenüber der Polizei nix zur Sache.
Sollte Dir die Unfallflucht vorgeworfen werden, solltest Du überlegen, einen Anwalt einzuschalten, denn dabei handelt es sich, wie gesagt, um eine Straftat.
Ansonsten sehe ich hier keinen "Punkte- Tatbestand", der hier bezüglich der Probezeit Probleme machen könnte.
Halt uns auf dem Laufenden :)
mfG
durbanza
durbanZA
27.03.2008, 16:49 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
äh, ja, natürlich § 142 StGB :)
Aber allein durch, daß die Fahrer der beiden PKW zusammen gefahren sind, sehe ich noch keine Unfallbeteiligung.
Der zweite PKW hätte ja nicht dort abbiegen müssen, nur weil der erste das tut.
carhol
27.03.2008, 17:32 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
kahleberger,
wo siehst du den den zusammenhang zwischen dem auffahrunfall und dem (verbotenen) abbiegen?
nicht jeder der von einem unfall etwas mitbekommt, ist unfallbeteiligter.
wie durban schon schrieb, sind es hier 2 verschiedene vorgänge .
an den te: mach es so, wie durban es beschrieben hat. den vorwurf genau erfragen und bei der polizei erstmal keine aussage machen.
ich vermute auch, dass dein hintermann, bzw. dessen hintermann, dir die schuld unterjubeln wollen.
holger
Drummer
27.03.2008, 21:43 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
Da schließe ich mich Durban und Carhol an!
Wenn Du Deinem Hintermann quasi befohlen hättest dort abzubiegen könnte ich einen Zusammenhang finden, aber so....
Wir sagen hier bei uns:
"Wenn Dein Kumpel in die Wupper springt,
springst Du dann hinterher?"
Soll heißen: Dein Hintermann mußte dort nicht abbiegen, er hat sich nur an Deinem Fehlverhalten orientiert, was ihm zum Verhängnis wurde!
Wie in der Fahrschule:
"Tue bloß nicht einfach so das, was Dein Vordermann macht! Meistens ist es falsch!" :-)
carhol
28.03.2008, 09:12 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
weil mein vordermann bei rot über die ampel fuhr, bin ich auch bei rot gefahren. darum ist er schuld wenn ich in einen vorfahrtsberechtigten krache.
@kahleberger
ich gehe mal davon aus, dass 03:51 uhr keine brauchbare zeit für dich ist.
holger
durbanZA
28.03.2008, 16:26 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
Kausal iSd Strafrechts ist die Handlung sicherlich. Jedoch führt der Kausalitätsbegriff zu einer nahezu uferlosen Weite. Fraglich ist, ob der Verstoß des zweiten Fahrers der TE auch objektiv zurechenbar ist, denn das ist i.A. entscheidend.
Und ich denke, daß es hier eindeutig daran mangelt, die TE ist keinesfalls dafür verantwortlich, dass der zweite Fahrer an besagter Stelle abgebogen ist.
Wir sind doch alle mündige Bürger :)
Georg_g
28.03.2008, 16:39 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
Das Abbiegen der TE ist sicherlich eine conditio sine qua non. Auch StVO und StGB definieren den Unfallbeteiligten indirekt über die Kausalität, auch wenn dieser Begriff natürlich dort nicht wörtlich vorkommt:
"Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."
Beteiligter ist also jeder, der einen Beitrag zur Entstehung des Unfalls beigetragen hat, unabhängig von der Schuldfrage.
Das würde ich in diesem Fall nur annehmen, wenn die TE so spät und stark bremste, dass auch der zweite Wagen stark bremsen musste und schließlich der dritte Wagen auffuhr. Nach der Schilderung im Ausgangsbeitrag war das aber nicht der Fall.
Hollywood
28.03.2008, 20:03 Uhr
zu: Unfallverursacherin?
Mal ne dumme Frage,aber wäre es für sie in diesem Fall besser gewesen einfach weiterzufahren?? Sie sagt ja, sie war schon ein paar Meter entfernt, also hätte man ihr ja dann schwer nachweisen können, dass sie unfallbeteiligt war oder? So aber hat sie wohl die Freunde und den anderen Fahrer als Zeuge gegen sich. So kanns laufen lol
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-002-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf erst abbiegen, wenn die Ampel "Grün" zeigt
Der grüne Pkw muss warten
Ich darf unter Beachtung der Verkehrszeichen abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?
Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren
Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist
Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte
Wer parkt falsch?
Der helle Pkw
Der dunkle Pkw
Beide Pkw
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