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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren
Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw
Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren
Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
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