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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 09:27 Uhr

Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Guten Morgen,


mein täglicher Arbeitsweg führt mich über eine Landstraße, wo es nach einigen km zu folgender Kreuzung kommt: Biege ich nach rechts ab, bin ich direkt im nächsten Ort, fahre ich aber weiter gradeaus auf der Landstraße, stehen da auf beiden Seiten zwei Schilder:
"Werkstraße - Benutzung auf eigene Gefahr"
Dieses Stück ist rund 1,5 km lang und schnurgrade. Dort stehen dann abwechselnd 50er und 70er Schilder.
Nun meine Frage: Da die Straße ja privat ist, darf dort die Polizei bzw. das O-Amt dort blitzen? Ein Bekannter von mir meinte nein, da dort nur die Firma deren Straße das ist das Sagen hätte. Aber manchmal seh ich da morgens Streufahrzeuge von der Stadt... hmm.
Weiß da einer genaues drüber?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 11:00 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

"Solange Schranken oder andere Absperrmittel eine allgemeine öffentliche Nutzung der ''Werkstraße'' nicht verbieten"

Es ist ja nicht verboten da lang zu fahren, wird halt nur drauf hingewiesen dass Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt und dass die Straße in Privatbesitz ist und nicht der Stadt/Land wem auch immer gehört.

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27.02.2008, 19:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Die 50 bzw. 70-Schilder müssen aber auch offiziell angeordnet worden sein, damit geblitzt werden kann. Und das ist bei einem privatem Gelände natürlich nicht immer der Fall.

Gruß,
fraktum

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

Was erwartet Sie bei diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

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