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Bußgeld, Punkte, Probezeit
antalis
13.02.2008, 11:14 Uhr
widersprüchliche aussage
Hallo,
ich habe heute morgen, innerorts in einer 70er Zone überholt und wurde während des Überholens mit 25 zuviel gelasert.
Eigentlich wußte ich schon was mir blüht, aber der Beamte kam dann zu mir hat mir alles widergegeben und meinte das wenn ich bisher noch keinen Punkt oder so bekommen habe muss ich nicht zur Nachschulung.
Jetzt guck ich hier im Bußgeldrechner nach und muss feststellen das hier aber sehr wohl steht das ich da hinmuss.
Was meint ihr?
ray122
13.02.2008, 11:45 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
Hm, entweder der Wert lag abzgl. der Toleranz bei <21 km/h zuviel oder der Cop war sehr, sehr freundlich - was ich bezweifel.
durbanZA
13.02.2008, 12:06 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
Der Polizist hat weder Kopetenzen zur Verhängung der Strafe noch zur Anordnung über fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen.
Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h lag, handelt es sich um einen A- Verstoß, was die Anordnung einer Nachschulung nach sich zieht.
Da das nicht die Baustelle der Polizisten ist, kennen sich einige auf dem Gebiet nicht so aus.
mfG
Durban
jules17
13.02.2008, 12:21 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
stimmt. Wenn du aber die 25, von denen du sprichst, vom Tacho abgelesen hast beim Überholen, dann liegt der echte Wert sicher unter 21...dann passiert dir nichts
antalis
13.02.2008, 12:48 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
nein nein. Es waren abzüglich Toleranz 25km/h. Hab ich ja auf der Pistole gesehen.
Aber der Beamte hat defenitiv gesagt das auf mich keine Nachschulung zukommt. Und wenn was in diesem Schreiben davon steht soll ich bei denen durchklingeln.
Hat mir auch noch die Telefonummer gegeben...
Aber dürfen die überhaupt während des Überholvorgang lasern? Oder beim enscheren.
Weil direkt nachdem Einscheren sprang der Beamte auch schon auf die Straße und hat nett gewunken.
durbanZA
13.02.2008, 13:30 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
» Aber der Beamte hat defenitiv gesagt das auf mich keine Nachschulung zukommt. Und wenn was in diesem Schreiben davon steht soll ich bei denen durchklingeln. «
Das ist in sich schon unstimmig:
a) Im Bußgeldbescheid steht nie etwas von der Nachschulung, da das eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme ist, die erst eingeleitet wird, wenn die FeB davon erfährt, dass ein entsprechender Verstoß rechtskräftig geworden ist.
b) Eine Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h ist ein A- Verstoß. Bei dessen Kenntnis muss die FeB einem Probezeitler zwingend das Aufbauseminar anordnen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat hier keinen Ermessensspielraum.
c) Die Polizei hat nichts, aber auch gar nichts mit der Verhängung der Strafe zu tun. Die Polizei hat keinen Einfluss auf die Ahndung, sie verhängt werde Bußgelder, noch ordnet sie Aufbauseminara an. Ersteres ist Sache der Bußgeldstelle, letzteres -wie schon gesagt- Sache der Fahrerlaubnisbehörde (solche Anordnungen kommen idR ca. 4 - 6 Monate nach Rechtskraft des BuGeBe).
Da kann auch ein Anruf bei der Polizei nichts helfen, weil die keinerlei Einfluss auf den VOrgang haben.
Die Polizei stellt lediglich den Verstoß fest und teilt ihn der Bußgeldstelle mit, die eine Strafe verhängt. Die Strafe folgt den Regelsätzen des Bußgeldkataloges. Nachdem die Strafe rechtskräftig ist wird die Führerscheinstelle informiert. Diese leitet dann ggf. Probezeitmaßnahmen ein.
Wie gesagt, da die Polizei nichts mit der Strafen und weiteren Konsequenzen zu tun haben, kennen die sich da oft nicht so aus. Was aber ggf. ein Anruf bei der Pol- Dienststelle bringen soll, ist mir komplett schleierhaft.
» Aber dürfen die überhaupt während des Überholvorgang lasern? Oder beim enscheren. «
Ich sehe keinen Grund, warum die das nicht dürfen sollten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt auch beim Überholen.
So, ich sehe heute Abend wieder rein.
mfG
Durban
antalis
13.02.2008, 13:58 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
wär ja auch zu schön um wahr zu sein.
durbanZA
13.02.2008, 21:31 Uhr
zu: widersprüchliche aussage
Tja, hier scheint es wohl unvermeidbar.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Vor Bordsteinabsenkungen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen beschrankten Bahnübergang
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang
Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
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