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Bußgeld, Punkte, Probezeit
sparky
09.11.2007, 12:32 Uhr
Probezeit delikte? Cannabis
Hallo,
habe in der Probezeit einmal 0,84pm gehabt und ein Monat später 1,24pm Alkohol.
Schein war weg
2Jahre ohne schein und 3000,- hat es gekostet bis wieder nen schein hatte.
So probezeit ist vorbei, jetzt haben die mich am Zielort mit Cannabis konsum erwischt.
Bußgeld(750,-) + Kosten(253,50) über 1000,- ist das Normal?
Das ist nicht alles wo ich von der Wache zurück kam. Waren die schon bei mir zuhause und die Cannabis Produkte haben die sichergestellt.
Tipps von euch ist gewünscht, was ich machen könnte
Achja bin aus bayern
Katharina
09.11.2007, 13:30 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
hallo
selber Schuld
wenn man so deppert ist
und drogen nimmt
so unreifheit gehört bestraft
die sollten dir normaler gar nicht mehr den Führerschein geben
was ist dir da eingefallen
tut es dir nicht leid bzw war es dir nicht bewusst
das der FGührerschein drauf geht
???
und dan fragst du noch was du machen sollst
am besten viel Nachdenken
und dich ändern
Crashkid
09.11.2007, 13:36 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
Was du machen könntest? In Knast wandern wäre ganz gut. Auf jeden Fall sicherer für die anderen Bayern.
Katharina
09.11.2007, 13:42 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
Chrashkid
da gebe ich dir vollkommen recht
ich mein zuerst saufen, drogen nehmen
und dan soll man auch noch mit dir mittleid haben
Selber schuld
linda1986
10.11.2007, 15:44 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
puh da hoff ich mal das nich selber nach holland fährst und nich die grenze von bocholt nimmst.dir würd ich den lappen gar nich mehr wieder geben und in den knast stecken echt und für 2 so verstöße von drogen und alk auch noch helfen haben wollen,ich glaub ich steh im wald :)) .
bist selber schuld und hoffentlich kriegen die dich mal so richtig dran mitleid von mir? NEEE keine chance die in bayern wohnen tun mir leid
sparky
10.11.2007, 16:03 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
Hatte 2Tage vorher geraucht...,
und Trinken ist mindestens doppelt so schlimm.
Cannabis ist die Schwächste droge von der Wirkung.
Und mit Alk mische ich erst gar nicht.
Da die wirkung sehr unangenehm werden kann.
Es ist gar nicht so schlimm wie es die meisten denken, beurteilen weil sie es gar nicht mal probiert haben.
Die sicht ist bei Alkohol bei 0,5pm Alkohol beeinträchtigt.
Bei Rauchen angeblich verschwommen stimmt nicht mann kann besser sehen.
Die sinne funktionieren viel besser und intensiver.
Wurde mehrmals von vielen Menschen bestätigt, das man Konzentrierter ist und der Kopf leer ist von problemen und gedanken.
Mann ist total entspannt
Wer fährt besser auto einer der locker, entspannt ist und alles im Griff hat.
Oder einer der gestresst ist und Fahrfehler unbewusst begeht. Und gedanken durch den Kopf gehen wie Arbeit und Famile und sonstige Probleme beim Fahren.
Ich Rauchte am Wochenende damit mein Kopf auch mal runterfährt vom ganzen stress. Und es ist ein sehr angenehmer Rausch.
Fakt ist:
Alkohol ist eine Schlimmere betäubung,
hatte noch NIE einen Kiffer gesehen.
Der nicht mehr geradeaus laufen konnte, oder das er kotzt wegen überdosis, oder randaliert und am schlimmsten das er erstickt und gestorben ist.
Heroin und Cannabis ist nicht das gleiche und gehört nicht in einem Topf.
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wollte nur wissen ob die Bußgeld erhöhung gerecht ist?
Genauso haben die mich geblitzt vor kurzem
Bußgeld wurde von 75,- auf 150,- hochgesetzt wegen die sachen vor 3Jahren die ich in der Probezeit angestellt hatte.
Dann noch das befund mit Cannabis, das ist das erste mal.
Und wurde nicht mit 250,- bußgeld bestraft sondern gleich mit 750,- + Gebühren 253,51
Frage:
Verjähren die Eintragungen im Verkehrszentralregister
Werden die Strafen bei jeder Tat immer höher?
steinboeckin
10.11.2007, 17:45 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
Hallo sparky,
frag' doch einfach mal bei der bußgeldausstellenden Behörde nach... oder wandere nach Kuba aus.
Gruß
steinboeckin
Crashkid
10.11.2007, 18:08 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
Die Einträger verjähren, aber das dauert. Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss verjähren die Punkte erst nach 5 oder sogar 10 Jahren weiß ich nicht genau.
Eigentlich sollte das aber egal sein, dir sollte man einfach die Fahrerlaubnis entziehen. UNd selbst wenn rauchen gar nicht soo schlimmm ist ist es dennoch illegal. Und wenn man so dumm ist das mehrfach zu machen muss man sich nicht wundern.
Aimee
10.11.2007, 19:27 Uhr
zu: Probezeit delikte? Cannabis
Sparky, der Mensch hat ein Vorteil: er ist lernfähig. Jeder macht mal ein Fehler, muss Lehrgeld zahlen, vielleicht machen manche auch diesen Fehler zweimal. Aber spätestens beim dritten Mal sollte man man den Ehrgeiz haben: das Gleiche passiert mir nicht nochmal.
Was für den Spieleklassiker "Mensch ärgere Dich nicht!" gilt, gilt auch für den Straßenverkehr: es gibt bestimmte Spielregeln, die man einzuhalten hat. Hält man sie nicht ein, wird man bestraft oder vom Straßenverkehr ausgeschlossen.
Ob die Regeln des Straßenverkehrs gerecht, überzogen, gut oder schlecht sind, darüber kann man am Stammtisch hitzige Debatten führen. Aber was hilft es?
Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, muss die gegebenen Regeln, so wie sie nun mal sind, akzeptieren oder die Teilnahme am Straßenverkehr sein lassen. Das sind die zwei Alternativen.
Sparky, Du hast bisher eine ganze Menge Lehrgeld gezahlt, den Führerschein verloren und wie ich Dich verstanden habe, eine Hausdurchsuchung gehabt. Nicht genug, auch zukünftig werden Sie Dir bei jeder Polizeikontrolle das Auto auseinandernehmen, da Du mal mit Drogen erwischt wurdest. Da Du mit Drogen erwischt wurdest, bist Du mit einiger Sicherheit auch in der DNA-Datenbank gespeichert neben Verbrechern und Kinderschändern.
Sparky, mir geht es nicht um Schuldzuweisungen aber hast Du jetzt nicht genug Sch.. erlebt um Dich zu fragen:
Was willst Du wirklich?
Wenn Du Auto fahren willst, dann fahr Auto und halte Dich an die Regeln.
Wenn Du auf Drogen nicht verzichten willst, dann lass das Autofahren, und zwar ganz!
Aimee
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie hier rechnen?
Mit einer gefährlichen Linkskurve
Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug
Mit Querverkehr vor der Kurve
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte
Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?
Es darf nicht
- überholt werden
- geparkt werden
- gehalten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
An Taxenständen
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